Zähl- und Messwesen 

Eichrechtlicher Rahmen / Erläuterungen 


Das Eichgesetz (Gesetz über das Meß- und Eichwesen) stellt die gesetzliche Grundlage für das Messen, die Messsicherheit und den Verbraucherschutz in Bezug auf Messungen sicher. Messgeräte im gewerblichen Verkehr und anderen Bereichen müssen demnach zugelassen und geeicht sein.

Die Eichordnung regelt ergänzend zum Eichgesetz die Eichung von Messgeräten. In der Eichordnung werden die Einzelheiten zu den speziellen Vorschriften und zulässigen Fehlertoleranzen für die einzelnen Messgerätearten festgelegt. Unter anderem werden die Eichfehlergrenzen, Eichgültigkeiten und Nacheichung geregelt. Die Eichordnung nimmt hierbei vielfach Bezug auf die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufgestellten Anforderungen und technischen Normen. Die Eichung von Verbrauchsmessgeräten (Wasserzähler, Gaszähler, Elektrizitätszähler, Wärmezähler) wird ausschließlich von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.

Eine staatlich anerkannte Prüfstelle ist berechtigt, Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, zu eichen. Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der Eichbehörde. In Prüfstellen werden nur Messgeräte aus dem Bereich der Versorgungswirtschaft geeicht, wie Wasserzähler, Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Wärmezähler. Außerdem führen die staatlich anerkannten Prüfstellen auf Antrag Befundprüfungen durch, um die Messrichtigkeit von Messgeräten zu begutachten. Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von Stichproben zur Verlängerung der Eichgültigkeitsdauer.

Die Prüfstellen in Deutschland sind durch zwei Buchstaben und eine Nummer gekennzeichnet. Der erste Buchstabe bezeichnet die Art des Messgeräts (W=Wasser, E=Elektrizität, G=Gas, K=Wärme), der zweite Buchstabe bezeichnet das Bundesland (A=Baden-Württemberg, B=Bayern etc.).

Rechtlich gesehen handelt es sich bei den Prüfstellen um "mit hoheitlichen Aufgaben beliehene Unternehmen", die bestimmte Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Sie haben die Befugnis, Verwaltungsakte zu erlassen, wie z.B. die Eichung von Messgeräten durchzuführen. Die Prüfstellen unterstehen der Kontrolle durch die Eichbehörde. Anerkennung, Bestellung des Leiters und der Stellvertreter, Betriebserlaubnis und Überwachung werden durch die Eichbehörde geregelt. Es muss sichergestellt sein, dass die Prüfstellen als organisatorisch selbstständige Einheit mit geeigneten Prüfräumen und Prüfmitteln ausgestattet sind und dass fachkundiges und unabhängiges Personal vorhanden ist.

Als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie führt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) die Aufsicht über das Messwesen. Die Durchführung oder Überwachung von Eichungen liegt in der Zuständigkeit der Eichämter der Bundesländer.

Die Eichämter der Bundesländer sind in Deutschland für das gesetzliche Messwesen zuständig (verstaatlicht 1912). Hauptaufgabe ist die Überwachung und Eichung von Messgeräten, die aufgrund ihrer Verwendung der Eichpflicht unterliegen. Die Eichämter unterstehen organisatorisch dem Wirtschaftsministerium des Landes und sind an Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gebunden.

Zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie (MID) sind im Februar 2007 Änderungen des Eichgesetzes in Kraft getreten und die Eichordnung wurde angepasst.

Die Europäische Messgeräterichtlinie (MID) ("Measuring Instruments Directive") trat am 30. April 2004 in Kraft (Richtlinie 2004/22/EG). Ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgt jedoch erst ab dem 30. Oktober 2006 und es wird eine voraussichtlich 10-jährige Übergangszeit geben. Inhalt der MID ist das Aufstellen von Anforderungen, welche Messgeräte erfüllen müssen.

Nach dem derzeitigen deutschen Eichrecht darf ein Hersteller ein eichpflichtiges Messgerät nur dann in den Verkehr bringen, wenn er für das Baumuster eine Zulassung erhalten hat und jedes einzelne Gerät geeicht ist. Im Rahmen der MID wird erwartet, dass die Eichung zunehmend durch eine Konformitätserklärung der Messgerätehersteller ersetzt wird. An Stelle der Prüfstellen treten dann zertifizierte Prüf- und Kalibrierlabors als sogenannte "Benannte Stellen". Diese werden für die Zertifizierung von Produkten, aber auch für die Anerkennung und Überwachung von Qualitätsmanagementsystemen tätig und für diese Aufgaben von den national zuständigen Ministerien benannt.