Zähl- und Messwesen 

Politischer Ordnungsrahmen 

Im Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung hat die Energieverbrauchserfassung in privaten Haushalten eine bedeutende Rolle erhalten. Gemäß der Endenergieeffizienzrichtlinie/ Energie-Dienst-Leistungsrichtlinie der EU soll der Kunde seinen Energieverbrauch transparent beobachten können, um Energie effizient zu nutzen. Schlagworte wie "intelligente Messtechnik" und "Smart Metering" wurden geprägt, ohne dass es bisher genaue Definitionen dafür gibt.
Die nationale Umsetzung erfolgt durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die Messzugangsverordnung (MessZV)

Messeinrichtungen in Elektrizitätsversorgungsnetzen müssen gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und den von dem Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität genügen. Die Mindestanforderungen des Netzbetreibers müssen sachlich gerechtfertigt und nichtdiskriminierend sein.

Mit Wirkung zum 23.10.2008 trat die Messzugangsverordnung (MessZV) in Kraft, die weitere Vorgaben für den seit dem 09.09.2008 vollständig liberalisierten Markt für das Zähl- und Messwesen mit den Dienstleistungen Messstellenbetrieb und Messung in den Bereichen Strom und Gas macht.

Die Zuständigkeit für den Messbetrieb lag bisher bei den Netzbetreibern. Seit 09.09.2008 können auch Dritte vom Anschlussnutzer zur Durchführung des Messstellenbetriebes und der Messung beauftragt werden. Seit Januar 2010 sind so genannte "Intelligente Zähler" bei Neubauten und größeren Gebäudesanierungen Pflicht.

Das Gesetz zur Neuregelungen energiewirtschaftlicher Vorschriften trat am 04.08.2011 in Kraft. Daraus ergeben sich für das Messwesen insbesondere aus den §§ 14 (Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen) und 21b-i (Einführung von intelligenten Messsystemen) wesentliche Änderungen.

  • Grundsätzliche Vorgaben zu Anforderungen an Messeinrichtungen und Messsysteme,
  • Datenschutzregelungen (BSI-Schutzprofil),
  • Umfassende Verordnungsermächtigung zur Regelung von weiteren Einzelheiten,
  • Die Kosten-Nutzenanalyse für den Massen-"Rollout" ist auf den Bereich von Klein- und Kleinstkunden beschränkt,
  • Generelle Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme bei jedem Letztverbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh und bei Anlagenbetreibern nach dem EEG oder KWK-G bei Neuanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 7 kW.
  • Ansätze für eine Smart Grid Regelung.
Der Entwurf einer aktuellen MessZV wird im Laufe des Jahres 2012 erwartet.