Was auf der EU-Ebene schon vollzogen wurde, wurde nun auch in deutsches Recht umgesetzt. Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) heißt jetzt Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG). Seit dem 25. November 2011 ist dieses in Kraft.
Grund für die Änderung ist die schon 2009 verabschiedete Ökodesign (ErP)-Richtlinie 2009/125/EG (Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung verbrauchsrelevanter Produkte), die die Gültigkeit der EuP-Richtlinie 2005/32/EG auf Produkte ausweitet, die nicht mit Energie betrieben werden, jedoch einen Einfluss auf deren Verbrauch ausüben. Das EVPG ist nun die Anpassung auf deutscher Gesetzesebene.
Im Zuge der Anpassung wurden auch Bestimmungen zur Marktüberwachung geändert, um diese effektiver zu gestalten.
Das VDE-Institut ist nach dem EBPG und jetzt nach dem EVPG als Zugelassene Stelle anerkannt. Es begleitet die Hessische Eichdirektion durch Messaufgaben nach der Ökodesign-Richtlinie.