04.06.2004 Seite

Ist ein Blitzschutz bei Wohncontainern notwendig?

Frage:
Wohncontainer haben tragende, räumliche Rahmen aus Winkelstahl, dazwischen Wände in Leichtbauweise. Das Dach besteht üblicherweise aus einer Blechabdeckung. Bei mehrerer Container werden die Rahmen durch Erdungskabel elektrisch miteinander verbunden. Alle Container werden an den Potentialausgleich angeschlossen.
Ist es notwendig, dass man Einzelcontainer oder Containeranlagen mit einem Äußeren Blitzschutz versehen muss oder kann man davon ausgehen, dass der Container sich so verhält wie ein Farradyscher Käfig und keinen Blitzschutz braucht?

Antwort:
Die Frage, ob eine Blitzschutzanlage zu errichten ist, gilt ganz allgemein für alle bauliche Anlagen und somit auch für (Wohn-)Container. Es gibt zwei mögliche Gründe, die zwingend die Errichtung eines Äußeren Blitzschutzes vorschreiben:

behördliche Auflagen (z. B. bei öffentlichen Gebäuden, Schulen, Ex-Anlagen, Gefahrstofflager etc.) oderAuftrag des Eigentümers/Betreibers

Bei Wohncontainern gibt es i.d.R. keine Auflagen (1. oder 2.) zur Errichtung eines Äußeren Blitzschutzes.

Ein Wohncontainer kann übrigens nicht als Faradaykafig angesehen werden, weil i.d.R. metallene Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Fernsehn) in das mehr oder weniger geschlosse Metallgehäuse eingeführt werden.

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