Blitzschutzfachkräfte 

Berücksichtigung direkter Blitzeinschläge in Personen bei der Risikoanalyse für Zuschaueranlagen 

Untersuchung zur Blitzschutzbedürftigkeit nach VDE V 0185 Teil 2:2002-11

Frankfurt 

Die deutsche Vornorm VDE V 0185 Teil 2:2002-11 ermöglicht eine umfassende Abschätzung des Schadensrisikos durch Blitzschläge für sehr unterschiedliche bauliche Anlagen. Dabei werden drei Schadensursachen unterschieden:

  • C1 Elektrischer Schock von Lebewesen durch Berührungs- und Schrittspannungen;
  • C2  Physikalische Schäden (Feuer, Explosion, mechanische und chemische Wirkungen) durch die Einwirkung des Blitzstroms einschließlich der Funkenbildung;
  • C3  Störungen von elektrischen und elektronischen Systemen durch Überspannungen.

Im Falle von nach oben offenen baulichen Anlagen ist daneben noch ein direkter Blitzeinschlag in die Personen möglich, die sich in bzw. auf dieser baulichen Anlage befinden. Beispiele dafür sind Zuschauertribünen von Stadien, Open-Air Veranstaltungen, offene Parkdecks, etc.

Das vorliegende Merkblatt behandelt die Einbeziehung des o.g. Risikos in die Risikoanalyse nach DIN V VDE V 0185-2 durch zusätzliche Risikofaktoren.

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