Herr Professor Klindt, warum führen industrielle Hersteller einen Produktrückruf durch? Ist dies eine Marketingaktion?
An Marketing wird man in einem solchen Moment am wenigsten denken. Der Rückruf dient dazu, ein vorhandenes Sicherheitsproblem und damit die Haftungsrisiken zu reduzieren. Aber: Ein pfiffig gemachter Rückruf kann im Firmenimage positiv wirken.
Welche Haftungsrisiken kann denn ein Rückruf minimieren?
Da ist das strafrechtliche Risiko für die Geschäftsleitung und technisch Verantwortliche. Denn wer von den Sicherheitsproblemen seiner ausgelieferten Ware weiß und trotzdem nichts tut, der nimmt in Kauf, dass später ein entsprechender Unfall passiert. Für Staatsanwaltschaften hat dies meistens schon nichts mehr mit fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung zu tun.
Gibt es weitere Risiken?
Neben das Strafrecht tritt die zivilrechtliche Verpflichtung als sogenannte Produktbeobachtungspflicht. Der Hersteller muss eine Art produktsicherheitsrechtliche Nachmarkt-Kontrolle machen, um rechtzeitig zu erfahren, wenn unsichere Produkte ausgeliefert wurden. Identifiziert man nachträglich Sicherheitsprobleme, muss der Hersteller gegensteuern und Gefahrabwendungsmaßnahmen durchführen. Dies ist eine der Verkehrssicherungspflichten.
Und ein Rückruf kann eine solche Gefahrabwendungsmaßnahme darstellen?
Genau! Vielleicht aber auch eine Nachrüstaktion vor Ort, ein Safety-Upload einer Software oder nur ein deutlicher Warnbrief, der den Nutzer auf das Risiko hinweist. Welches die passende Maßnahme ist, muss man von Fall zu Fall beantworten. Ich warne hier vor holzschnittartigen Maßnahmen.
Sind hierbei auch Sicherheitsbehörden eingebunden?
Bei allen Consumer-Produkten ist dies so, ebenso bei Medizinprodukten. In beiden Bereichen gelten so genannte behördliche Notifikationspflichten, also eine Art „Selbstanschwärzungspflicht“. In anderen Branchen und Produktsektoren – etwa im industriellen Maschinen- und Anlagenbau oder im Bereich des technischen Equipments – gibt es diese Selbstanzeige nicht. Es ist übrigens ein offenes Geheimnis, dass auf EU-Ebene darüber nachgedacht wird, diese Notifikation auch auf jene Branchen auszuweiten.
Woran liegen denn diese Rückrufe technisch? Hätte das Unternehmen sie verhindern können?
Das ist eine schwierige Frage. Viele Rückrufe haben etwas mit Fabrikationsungenauigkeiten oder Fertigungsproblemen einzelner Chargen zu tun. Die Produkte sind also vorher und nachher sicher, aber für einen bestimmten Fertigungs-Slot eben nicht. Häufig werden durch schlechte Rückverfolgung zusätzlich Probleme geschaffen. Wenn echte Konstruktionsfehler vorliegen, muss man eingestehen, dass die gesamte Serie ein technisches Sicherheitsproblem hat.
Das heißt aber auch, dass letztlich immer der Hersteller an einem Rückruf Schuld ist?
Das kann man so nicht sagen. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen einzelne Zulieferer- und Bauteilkomponenten unsicher waren und das spätere Hauptprodukt „infiziert“ haben. Den eigentlichen Rückruf nach außen kann dann natürlich nur der Hersteller des Hauptgerätes machen, verantwortlich ist aber eigentlich der Hersteller des Zulieferteils. Eine Wareneingangskontrolle und Qualitätssicherung auf Herstellerseite könnten den Zuliefererfehler vielleicht können.
Wie sieht es denn mit den Kosten eines Rückrufes aus?
Hier ist die Rechtsprechung gerade im Wandel. In zwei neueren Fällen (Medizinprodukte) war es so, dass die Gerichte den kompletten kostenfreien Austausch „Neu für Alt“ nicht für nötig hielten, sondern eine reine Benutzer-Warnung für ausreichend. Es ist aber offen, ob diese Rechtsprechung verallgemeinerbar ist.
Sind Rückrufe versicherbar?
Sie fragen nach sogenannten Rückrufkosten-Versicherungen. Die Versicherung deckt die Kosten des Rückrufs, nicht die Kosten des einzelnen Haftungsfalls. Für Zulieferer ist das häufig ein interessantes Element in der Haftungsminimierung.
Noch einmal zum Anfang: Ein Rückruf kann im Marketing noch positiv aufgenommen werden?
Wenn Sie es clever machen, selbstverständlich! Sie zeigen Verantwortung für Ihren Kunden. Zudem kommunizieren Sie ihr Produkt dann im Bereich höchster Sicherheit. Das eigentliche Desaster steckt in den Rückrufkonstellationen, in denen der Verwender vom vorhandenen Sicherheitsproblem gar nicht durch den Hersteller, sondern durch eine Berufsgenossenschaft, einen Verbraucherverband oder eine Behörde erfahren muss.
Sehr geehrter Herr Prof. Klindt, wir danken Ihnen für dieses interessante Gespräch.
Interview von: Katrin Alber
veröffentlicht in: S&I Die Fachzeitschrift für Sicherheit & Industrie April 2008 S. 15
mit freundlicher Genehmigung des Verlags publish industry