Arbeitsschutz - Gesundheit 

Sichere Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen 

Projektbericht des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin

Frankfurt  31.01.2005 

In einem gemeinsamen Projekt des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Berlin und des Landesamtes für Arbeitsschutz Brandenburg wurde die Stromversorgung auf Bau- und Montagestellen untersucht. Der Bericht wurde dem VDE zur Weitergabe an die interessierte Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Aufgabenstellung - Zusammenfassung der Ergebnisse

Unvorschriftsmäßige Speisestellen für die Elektroenergieversorgung auf Baustellen sind immer wieder Ursache für sehr schwere Unfälle, zum Teil mit tödlichem Ausgang. Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk schreibt deshalb den Einsatz von besonderen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen vor und konkretisiert die möglichen Speisepunkte zur Versorgung von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln. Wichtigste Forderung der Richtlinie BGI 608 "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen" ist der Einsatz von besonderen Speisepunkten, die eine erhöhte Sicherheit beim Betrieb von elektrischen Geräten auf Baustellen gewährleisten. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Steckvorrichtungen (Steckdosen) in bestehenden ortsfesten Anlagen. Neben den bekannten Baustromverteilern (mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung) sind noch Schutzverteiler und ortsveränderliche
Schutzeinrichtungen oder Kleinstbaustromverteiler bei kleinen Baustellen zulässig, die auch an ortsfesten Anlagen betrieben werden können. Alle diese Verteiler oder Schutzeinrichtungen besitzen als zusätzlichen Schutz einen FI-Schalter bzw. Fehlerstromschutzschalter. Der Einsatz dieser Geräte mit Fehlerstromschutzschaltern (auch bekannt als RCD) bedeutet
eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Elektrosicherheit auf Baustellen.

Es gibt aber eine sehr deutliche Diskrepanz zwischen dem was in den Vorschriften und dem Regelwerk festgeschrieben ist und dem was in der Realität von den Ordnungsbehörden bei den Besichtigungen festgestellt wird. Der Einsatz von zulässigen Speisepunkten für die Stromversorgung auf Baustellen ist leider immer noch völlig unbefriedigend. Trotz verschiedener
Maßnahmen im Zusammenhang mit zwei durchgeführten Projekten zu diesem Thema konnte die Einsatzhäufigkeit von Baustromverteilern, Schutzverteilern und ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen nicht erhöht werden.

Es fehlt ein Bewusstsein für die Problematik der Baustromversorgung und Ursache für den mangelhaften Einsatz von zugelassenen Speisepunkten ist oftmals die Unkenntnis der Betriebe über das bestehende Regelwerk. Den Betrieben ist offensichtlich nicht klar, dass sie selbst für die Wahl des richtigen Speisepunktes verantwortlich sind und dies auch beeinflussen können. Wenn kein Baustromverteiler mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung oder ein anderer zugelassener Speisepunkt zur Verfügung steht, dann muss mit eigenen Mitteln ein zulässiger Speisepunkt hergestellt werden. Diese eigenen Mittel sind z. B. ein Schutzverteiler für Baustellen oder eine ortsveränderliche Schutzeinrichtung. Diese Einrichtungen dürfen an Steckvorrichtungen ortsfester Anlagen betrieben werden. An diese Schutzeinrichtungen werden dann die elektrischen Betriebsmittel angeschlossen.

Auf Grund der schlechten Situation bei der Stromversorgung insbesondere auf kleinen Bau- und Montagestellen und den immer wieder auftretenden Unfällen im Zusammenhang mit unzulässigen Speisepunkten wird diese Problematik auch künftig ein Schwerpunkt der Arbeit in den Ämtern für Arbeitsschutz in den Bundesländern Berlin und Brandenburg sein. Die Haupterkenntnisse des Projektes lassen sich in 4 Punkten zusammenfassen:

  1. Durch das neu eingeführte Kriterium "funktionsfähiges ortsfestes Netz" ist eine sehr objektive Bewertung bei der Stromversorgung auf "kleinen", aber auch auf größeren Baustellen möglich.
     
  2. 60 % mangelhafte Speisepunkte auf Baustellen mit vorhandenem funktionsfähigem ortsfesten Netz, die während der Besichtigungen festgestellt wurden, sind völlig unakzeptabel. Hier sind weitere Aktivitäten erforderlich.
     
  3. Kleinstbaustromverteiler wurden als nicht geeignete Geräte für eine zulässige Stromversorgung im praktischen Einsatz festgestellt. Hier geht eine dringende Empfehlung an die für die Erstellung der BGI 608 Verantwortlichen, wirksame Veränderungen im bestehenden Regelwerk vorzunehmen.
     
  4. Die Aufsichtstätigkeit bleibt unter den bestehenden Rahmenbedingungen (Deregulierung, Trend zu kleineren Einheiten) bei den kleinen Betrieben besonders wichtig.
     

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung

1. Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Zielstellung des Projektes
1.3 Gemeinsame Projektdurchführung in Berlin und Brandenburg
1.4 Rechtliche Grundlagen, technische Regeln und weitere Literaturstellen

2. Durchführung
2.1 Problemlage, Unfallgeschehen und Vorbereitung
2.2 Checkliste für die Kontrollen auf den Baustellen
2.3 Konzeption für die Durchführung der Kontrollen der Baustromversorgung

3. Auswertung
3.1 Auswertung der Besichtigungen an Hand der Checklisten
3.2 Verwaltungshandeln und allgemeine Erkenntnisse
3.3 Problembereich Kleinstbaustromverteiler

4. Zusammenfassung
4.1 Ergebnisse und Ausblick
4.2 Auswertung und Erfahrungen aus der gemeinsamen Projektdurchführung in Berlin und Brandenburg
4.3 Allgemeine Einschätzung des Erfolgs der Projektarbeit und weiterreichende Erkenntnisse bei der Anwendung des technischen Regelwerkes

5. 0 Checkliste
5.1 Checkliste Seite 1 geändert mit Erfassung funktionsfähiges ortsfestes Netz

Kontakt

Udo Hoffmann

Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) Berlin