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Festlegung bei der GS-Prüfung 

Änderungen des Prüfverfahrens bei ortsveränderlichen (Mehrfach-) Steckdosen und Verlängerungsleitungen  

Ein Beschluss des Erfahrungsaustauschkreises „elektrische Betriebsmittel“ der zugelassenen GS-Prüfstellen (EK1) aus dem Jahr 2000 wurde im Hinblick auf die Prüfanforderungen für Steckdosenleisten bei der GS-Zeichen-Zuerkennung nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) wieder in Kraft gesetzt.
Bei ortsveränderlichen Steckdosenleisten (250 V, 16 A), bestehend aus Steckdose, Leitung und Stecker,  ist für die Erwärmungsprüfung nach DIN VDE 0620-1:2005 abweichend zur Tabelle 20 dieser nationalen Norm ein Prüfstrom von 20 A auf das Gesamtprodukt und damit auch auf den Stecker -unabhängig vom Leitungsquerschnitt- anzuwenden.
Obwohl die Festlegung nur Mehrfachsteckdosen benennt, kann die beschlossene Anforderung im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) auch für Verlängerungsleitungen angewandt werden.
Alle GS-Prüfstellen sind ab dem 23. Januar 2008 verpflichtet, diese Prüfanforderung anzuwenden.

Für Produkte, für die GS-Zertifikate bestehen, ist diese Prüfanforderung durch eine Kontrollprüfung im Rahmen der durchzuführenden Fertigungskontrollen nachzuweisen.

Für diese Kontrollprüfung benötigen wir 6 Prüfmuster je Steckerausführung und Leitungsvariante.
Über weitere Details informiert Sie gerne unser Fachbereich.

Michael Schambach
Tel.: +49 69 8306 343
Fax: +49 69 8306 716
michael.schambach@vde.com