Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) führt seit 1999 jährlich den Innovations-wettbewerb zur Förderung der Medizintechnik durch. Dieser Wettbewerb wird mit der Bekannt-machung vom 24. Feb. 2009 erneut durchgeführt.
Die beiden Fördermodule "Innovationswettbewerb - BASIS" und "Innovationswettbewerb - TRANSFER" sollen bestehende Angebote der Forschungsförderung ergänzen und die Lücke zwischen Grundlagenforschung und marktnaher Forschung schließen. Besonders innovative und originelle Forschungs- und Entwicklungsideen der Medizintechnik werden ausgewählt und im Rahmen eines "Schlüsselexperimentes" (Fördermodul Innovations-wettbewerb - BASIS) bzw. im Rahmen eines "F&E-Vorhabens" unter Beteiligung der Industrie (Fördermodul Innovationswettbewerb - TRANSFER) gefördert. Zweck der Förderung ist es, dazu beizutragen, Innovations-barrieren zu überwinden und den Weg von der Idee zu einem medizinisch nutzbaren und wirtschaftlich umsetzbaren Produkt oder einer Technik zu beschleunigen.
Unter dem Begriff "Medizintechnik" werden in der Bekanntmachung Forschung und Entwicklung zu Geräten und Verfahren in der medizinischen Anwendung verstanden, die unter das Medizinprodukte-gesetz fallen (s. MPG §3). Der Innovationswettbewerb Medizintechnik ist technologieoffen und technologieübergreifend. Er umfasst u. a. also auch Technologien wie Materialentwicklung, Mikro-systemtechnik, optische Technologien, Informations- und Kommunikationstechnologie und Bio-technologie. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich um Entwicklungen für die Anwendung in der Gesundheitsversorgung für den Menschen handelt.
Die angestrebten Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Lösung eines wichtigen medizinischen Problems leisten und eine Umsetzung in die Praxis erwarten lassen.
Im Innovationswettbewerb Medizintechnik werden daher ausschließlich Vorhaben gefördert, bei denen nachweislich eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen technischen Entwicklern und Anwendern aus der Gesundheitsversorgung gegeben ist.
Die Zuwendungen können vom BMBF im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu 3 Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Sie soll bei einem Schlüsselexperiment pro Partner 300.000 € und insgesamt 400.000 € pro Antrag in der Regel nicht überschreiten. Zur Vorbereitung einer kommerziellen Verwertung u. a. im Rahmen einer unternehmerischen Selbständigkeit können zusätzlich maximal 50.000 € beantragt werden. Bei einem F&E-Vorhaben soll die Zuwendung die Summe von 500.000 € pro Antrag und Jahr (d. h. insgesamt maximal 1.500.000 €) nicht überschreiten.
Der elektronische Antrag und die postalisch einzureichenden Unterlagen können bis spätestens
3. Juni 2009 beim Projektträger DLR Gesundheitsforschung eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.innovationswettbewerb-medizintechnik.de.