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Zähl- und Messwesen 

 

Übersicht


Messeinrichtungen in Elektrizitätsversorgungsnetzen müssen gemäß § 21b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und den von dem Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität genügen. Die Mindestanforderungen des Netzbetreibers müssen sachlich gerechtfertigt und nichtdiskriminierend sein.

Mit Wirkung zum 23.10.2008 trat die Messzugangsverordnung (MessZV) in Kraft, die weitere Vorgaben für den seit dem 09.09.2008 vollständig liberalisierten Markt für das Zähl- und Messwesen mit den Dienstleistungen Messstellenbetrieb und Messung in den Bereichen Strom und Gas macht.

Die Zuständigkeit für den Messbetrieb lag bisher bei den Netzbetreibern. Seit 09.09.2008 können auch Dritte vom Anschlussnutzer zur Durchführung des Messstellenbetriebes und der Messung beauftragt werden. Ab Januar 2010 werden so genannte "Intelligente Zähler" bei Neubauten und größeren Gebäudesanierungen zur Pflicht.

Nachfolgend finden Sie derzeit gültige Informationen bzgl. des Zähl- und Messwesens.

 Politischer Ordnungsrahmen

 Eichrechtlicher Rahmen / Erläuterungen

 Offene Punkte

 Aktuelle Arbeiten im FNN


Unterlagen:

    Stand Information

Lastenheft Synchronous Modular Meter (SyM2); Version 1.04

11/2011

 Hinweis

Vergabe einer MeKo-Kennzeichnung für Energiemesssysteme (Konformitätsnachweis)

11/2011

Erarbeitung von Testfällen (test cases)

11/2011


Leitfaden zur Bewertung der Zuverlässigkeit und Messbeständigkeit von Elektrizitätszählern und Zusatzeinrichtungen

kostenfreies Exemplar für FNN-Mitglieder

11/2011

 Hinweis

Lastenheft 3.HZ (Elektronische Haushaltszähler mit Dreipunkt-Befestigung - konstruktive Merkmale); Version 1.0

09/2011

 Hinweis

VDE-AR-N 4400:2011-09
Messwesen Strom (Metering Code)

09/2011

VDE-AR-N 4101:2011-08
Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz

08/2011

Lastenheft Multi Utility Communication (MUC); Version 1.01 (Arbeitsfassung)

07/2011

Änderungsliste zum Lastenheft EDL; Version 1.1
(Errata; vom 12.09.2011)

09/2011


Lastenheft EDL (Elektronische Haushaltszähler - Funktionale Merkmale und Protokolle); Version 1.1

kostenfreies Exemplar für FNN-Mitglieder

05/2011

 Hinweis

Elektronischer Lieferschein

kostenfreies Exemplar für FNN-Mitglieder

04/2011

 Hinweis

Lastenheft Optischer Kommunikationskopf (OKK) für BKE-Montage - Elektrische, optische und mechanische Parameter; Version 1.0

04/2011

Änderungsliste zum Lastenheft EDL; Version 1.0
(Errata; Entwurf vom 21.12.2010)

12/2010

Testcases für Konformitätstests von EDL21-Zählern (Funktionsmerkmale)
gemäß Lastenheft EDL; Version 1.0

12/2010

Testcases für Konformitätstests von EDL21-Zählern (SML)
gemäß Lastenheft EDL; Version 1.0

12/2010

Lastenheft EDL (Elektronische Haushaltszähler - Funktionale Merkmale und Protokolle); Version 1.0

01/2010

 Hinweis

Lastenheft eHZ (Elektronische Haushaltszähler in Stecktechnik - konstruktive Merkmale); Version 2.1

01/2010

 Hinweis

Modulares Konzept für neue Haushaltszähler

11/2009

 Hinweis

Leitfaden für die Annahmeprüfung von Wechselstrom-Wirkverbrauchzählern

kostenfreies Exemplar für FNN-Mitglieder

08/2009

 Hinweis

Lastenheft Multi Utility Communication (MUC); Version 1.0

08/2009

 Hinweis

Vorläufige Spezifikation der Smart-Message-Language (SML)

11/2008

 

MeteringCode 2006, Ausgabe 2008

05/2008

Normen für Elektrizitätszähler, Tarifschaltuhren und Rundsteuerempfänger werden im DKE-Komitee "K 461 Elektrizitätszähler" erarbeitet.
Die beiden o.g. Lastenhefte (eHZ und MUC) sind aktuelle Arbeitsstände, derzeit in der Bearbeitungs- bzw. Verabschiedungsphase und daher noch nicht zur Anwendung endgültig freigegeben.

Ziel:
Verabschiedung von Anwendungsregeln im geordneten Verfahren zu den Mindestanforderungen an Messstellenbetrieb und Messung - Strom sowie Hinweisen zur Ausführung von elektronischen Haushaltszählern und den relevanten Schnittstellen (Hardware, Software, Prozesse).

Einordnung/Umsetzung:
Technische Mindestanforderung der Netzbetreiber gemäß § 21b EnWG, MessZV, §§ 18 - 21 StromNZV, Eichgesetz, PTB-Verzeichnis der Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik nach der Eichordnung, §§ 6, 7 und 13 EEG