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GPSG 

Das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) 

 

Frankfurt 

Das neue Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte kurz genannt Geräte- und Produktsicherheitsgesetz oder auch einfach GPSG

Mit Wirkung vom 1. Mai 2004 trat das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) in Kraft. In diesem Gesetz wurden das bisherige Gerätesicherheitsgesetz (GSG) und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst und gleichzeitig die EU-Richtlinie 2001/95/EG vom 3. Dezember 2001 über die allgemeine Produktsicherheit in nationales Recht umgesetzt.

Was regelt das Gesetz?

Das Gesetz regelt u. a. das Inverkehrbringen von Produkten.

Was fordert das Gesetz?

Im Grunde, dass Produkte nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn Sicherheit und Gesundheit von Anwendern nicht gefährdet werden. Dazu muss der Anwender der Produkte über alle Sicherheitsinformationen zum Produkt informiert werden. Auch muss der Hersteller den Lebenszyklus seines Produktes beobachten und bei bekannt gewordenen Mängeln die zuständige Behörde informieren und gegebenenfalls einen Rückruf einleiten.


Was sind Produkte im Sinne des Gesetzes?

  • Technische Arbeitsmittel,
    das sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind, und Teile von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie in einer Rechtsverordnung zum Gesetz erfasst sind.
  • Verbraucherprodukte,
    das sind Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht dafür bestimmt sind. Als Verbraucherprodukte gelten auch Gebrauchsgegenstände und sonstige Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

Produkte die sowohl als technisches Arbeitsmittel als auch als Verbraucherprodukt eingesetzt werden, sind grundsätzlich als Verbraucherprodukt einzustufen.


Wann handelt es sich um ein "nur" technisches Arbeitsmittel?

Dies bestimmt der Hersteller des Produktes. Sofern es sich um ein "nur" technisches Arbeitsmittel handelt, muss er die entsprechenden Vertriebswege festlegen und überwachen, um auszuschließen, dass das Produkt auch als Verbraucherprodukt im Sinne des Gesetzes eingesetzt wird.

Was ist Neues bei der Kennzeichnung von Verbraucherprodukten zu beachten?

Beim Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten ist der Name des Herstellers oder, sofern dieser nicht im europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, der Name des Bevollmächtigten oder des Einführers und deren Adressen auf dem Verbraucherprodukt oder auf dessen Verpackung anzubringen.
Weiterhin ist das Verbraucherprodukt so zu kennzeichnen, dass es eindeutig identifiziert werden kann.
Ausnahme: Das Weglassen dieser Angaben ist vertretbar, insbesondere weil dem Verwender diese Angaben bereits bekannt sind oder das Anbringen dieser Angaben mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Damit dürften Namens- und Adressangaben auch in der Bedienungsanleitung ausreichen.

Was ist, wenn ein Vertreiber den Namen des Herstellers nicht angeben möchte?

In diesem Fall bleibt ihm nur die Möglichkeit sich selbst als Hersteller bzw. Einführer zu nennen und alle damit verbundenen Verantwortlichkeiten zu übernehmen.


Welche Auswirkung ergeben sich bezüglich VDE-Zeichengenehmigungen?

Das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut ist zugelassene Stelle nach dem GPSG, auch für die Zuerkennung des GS-Zeichens.

Das GPSG sieht die Möglichkeit einer VDE-GS-Zeichengenehmigung für

  • Verwendungsfertige Gebrauchsgegenstände (zählen zu den Verbraucherprodukten) und
  • technische Arbeitsmittel

vor.

Auf Grund des neuen Begriffsinhaltes für technische Arbeitsmittel (im bisherigen Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wurden darunter verwendungsfertige Geräte, auch für den Verbraucher, verstanden) ist somit jetzt auch eine Genehmigung zum Führen des VDE-GS-Zeichens für Teile, jedoch ausschließlich von technischen Arbeitsmitteln, zulässig, sofern sie von einer Rechtsverordnung zum Gesetz erfasst sind. Eine solche Rechtsverordnung ist z. B. die 1. Verordnung zum GPSG  in welcher die Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie in deutsches Recht erfolgt.

Wie lange gilt eine Genehmigung zum Führen des VDE-GS-Zeichens?

Eine Genehmigung zum Führen des VDE-GS-Zeichens wird entsprechend dem GPSG für einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren erteilt und verlängert sich nicht automatisch. Sie kann, sofern sich die Grundlagen für die Ausstellung nicht verändert haben, dann aber erneut ausgestellt werden. Wir werden unsere Kunden rechtzeitig vor dem Ablaufzeitpunkt  informieren und sichern eine schnelle erneute Ausstellung, soweit gewünscht, zu.

Wie lange gelten Genehmigungen zum Führen der anderen Prüfzeichen des VDE?

Bezüglich der Zeichengenehmigungen zum Führen der weiteren Prüfzeichen des VDE für elektrotechnische Produkte im Aufgabenbereich des VDE Prüf- und Zertifizierungsinstituts erfolgt keine Änderung der bisherigen Verfahrensweise.

Übrigens:

Das GPSG ist zu finden auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit .

Wir sind für Sie da, nutzen Sie unsere Kompetenz.

Wir prüfen und zertifizieren elektrotechnische Produkte auf Basis internationaler und nationaler Normen. Mit VDE geprüften Produkten können sie sicher sein, dass die Anforderungen des GPSG zum Schutz des Anwenders bezüglich Sicherheit und Gesundheit erfüllt werden.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Kurzinformation von Nutzen ist und würden uns freuen, wenn Sie uns das Vertrauen zur Prüfung Ihrer elektrotechnischen Produkte entgegenbringen.
Weitere Informationen über den VDE finden Sie in den einzelnen Rubriken hier auf der
Homepage.

Gerne informieren wir sie bei Bedarf auch in einer inhouse-Veranstaltung.

Contact

Manfred Thoma
Tel:       +49 69 83 06 518
Fax:      +49 69 83 06 754
E-Mail:  manfred.thoma@vde.com