Zuschaueranlagen
sind nicht überdachte oder überdachte bauliche Anlagen, die ausschließlich von Zuschauern unterschiedlichster Veranstaltungen genutzt werden.
Die bei Anlagen für den Wettkampfsport für die Zuschaueranlagen zu stellenden Anforderungen an Erschließungswege, Treppen, Rampen und Zuschauerplätze einschließlich aller Sicherheitseinrichtungen sind den Bestimmungen der Verordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten der Länder zu entnehmen. Diese VO sollten sinngemäß über ihren Geltungsbereich hinaus auch für kleinere Anlagen angewendet werden.
"Um den Zuschauern gute Sichtmöglichkeiten zu bieten sollten bei den Anlagen mit großem Fassungsvermögen die Sitz- und Stehplätze mit einer ausreichenden Überhöhung unter Beachtung günstiger Sichtwinkel angelegt werden." [1]
"Bei kleineren Anlagen bis zu 10 Sitzstufenreihen kann von einer linearen Steigung mit 0,28 m bis 0,32 m ausgegangen werden. In allen anderen Anlagen ist der lineare Anstieg durch einen parabolischen zu ersetzen:
Anstiegpunkthöhe 1,25 m, Sichtlinien Überhöhung 0,15 m, Reihenabstand 0,8 m, Sichtbezugspunkt 0,5 m über der äußeren Spielfeldmarkierung." [2]
DIN Taschenbuch 134 Sporthallen, Sportplätze, Spielplätze, Beuth-Verlag 1996, DIN 18035 Teil 1 Sportplätze, Planung und Maße, Ziffer 4.5.3 ZuschaueranlagenDIN - VDE Taschenbuch 116, DIN 18032 Teil 1, Hallen für Turnen und Spiel, Ziffer 6.8 ZuschaueranlagenZuschauerplätze
Sitzplatz: Maße: mind. 0,5 m breit, mind. 0,8 m tief (einschl. unmittelbar Verkehrsfläche von mind. 0,45 m vor dem Platz) mind. 0,4 m hoch
Stehplatz: Maße: mind. 0,5 m breit, Stehstufe Maße: mind. 0,4 m und max. 0,45 m tief mind. 0,2 m hoch