E-Mobilität
VDE|ETG
06.11.2020 Fachinformation

Förderung der E-Mobilität

Stellungnahme des Fachbereichs „Bahnen mit elektrischen Antrieben“


Diese sollten aber in Bezug auf die elektrischen Schienenbahnen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie folgt konkretisiert werden:

  • Die Förderung für die Neubeschaffung von elektrischen Schienenbahnen sollte, im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit aller Verkehrsträger, wieder auf Bundesebene vereinheitlicht und die Fördersätze deutlich angehoben werden.
  • Die unterschiedliche Förderwürdigkeit von straßengebundenem und unabhängigem Gleiskörper ist zu beseitigen.
  • Die unterschiedlichen Zulassungsanforderungen zwischen Schienenbahnen nach BOStrab (Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahnen) und Bussen für innerstädtischen Linienverkehr sollten überprüft werden.

Mit diesen Maßnahmen werden

  • der Investitionsaufwand für Schienenfahrzeuge deutlich reduziert, was wiederum die Umstellung der Bestandsflotten auf moderne, energiesparende und barrierefreie Fahrzeuge beschleunigt sowie
  • die Modernisierung und Erweiterung der Schieneninfrastrukturen, gerade in Innenstädten mit beschränktem Verkehrsraum, erleichtert.
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