Stellungnahme des Fachbereichs „Bahnen mit elektrischen Antrieben“
Diese sollten aber in Bezug auf die elektrischen Schienenbahnen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wie folgt konkretisiert werden:
- Die Förderung für die Neubeschaffung von elektrischen Schienenbahnen sollte, im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit aller Verkehrsträger, wieder auf Bundesebene vereinheitlicht und die Fördersätze deutlich angehoben werden.
- Die unterschiedliche Förderwürdigkeit von straßengebundenem und unabhängigem Gleiskörper ist zu beseitigen.
- Die unterschiedlichen Zulassungsanforderungen zwischen Schienenbahnen nach BOStrab (Verordnung über Bau und Betrieb der Straßenbahnen) und Bussen für innerstädtischen Linienverkehr sollten überprüft werden.
Mit diesen Maßnahmen werden
- der Investitionsaufwand für Schienenfahrzeuge deutlich reduziert, was wiederum die Umstellung der Bestandsflotten auf moderne, energiesparende und barrierefreie Fahrzeuge beschleunigt sowie
- die Modernisierung und Erweiterung der Schieneninfrastrukturen, gerade in Innenstädten mit beschränktem Verkehrsraum, erleichtert.