Mit der vorgesehenen vorrangingen Nutzung des gesamten zur vergebenden 450-MHz-Frequenzbereichs für die Anwendungen der Betreiber kritischer Infrastrukturen insbesondere der Energiewirtschaft können die wesentlichen Anforderungen der Netzbetreiber im Rahmen der Umsetzung der Energiewende und deren Digitalisierung in absehbarer Zeit technisch sicher und wirtschaftlich gelöst werden. Die Verbände und sehr viele Unternehmen der Energiewirtschaft haben dieses in zahlreichen Stellungnahmen ausführlich dargestellt und begründet, auf die wir hiermit verweisen. Der dargestellten Einordnung des Handlungsbedarfes stimmen wir uneingeschränkt zu. Zum weiteren Verfahren nehmen wir wie folgt Stellung:
- Die Nutzung der 450-MHz-Frequenz ist unabdingbare Voraussetzung zur sicheren Integration der erneuerbaren Energiequellen in das Energiesystem. 45- MHz-Frequenz ist damit zentraler Baustein für die Umsetzung der Energie- und Verkehrswende und damit für die Erreichung der Klimaziele in Deutschland
- 30-Jahre-Laufzeit verbessert Wirtschaftlichkeit und entlastet Netzentgelte
- Vorrangigkeit für Anwendungen kritischer Infrastrukturen richtig und wichtig
- Nutzungsrahmen und -bedingungen müssen als Grundlage für das Vergabeverfahrens festgelegt werden