Der Empfehlung von VDE FNN ist der Gesetzgeber nun gefolgt und hat die Frist auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Dadurch wird den Unternehmen ausreichend Zeit eingeräumt, um die Anlagen in Betrieb zu nehmen und gleichzeitig sichergestellt, dass der zeitliche Abstand bis zum Inkrafttreten der aktuell geltenden technischen Anschlussregeln nicht zu groß wird.
Unter Berücksichtigung der in Paragraf 118 Absatz 25 EnWG genannten Voraussetzungen sind die derzeit gültigen technischen Anschlussregeln von VDE FNN sowie die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TABs) des Netzbetreibers somit erst ab 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwenden