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VDE FNN
27.07.2020

Mehr Zeit für die Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen

Die Corona-Pandemie stellt Anla­generrichter und Netzbetreiber vor neue Herausforderungen. So kann es zu Verzögerungen bei In­betriebnahmen von bereits ge­planten Erzeugungsanlagen kommen. Deshalb hat sich VDE FNN beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) für eine Verlängerung der Frist zur Inbetriebnahme von Erzeugungsanlagen gemäß Paragraf 118 Absatz 25 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) stark gemacht.

Der Empfehlung von VDE FNN ist der Gesetzgeber nun gefolgt und hat die Frist auf den 31. Dezember 2020 verlängert. Dadurch wird den Unternehmen ausreichend Zeit eingeräumt, um die Anlagen in Betrieb zu nehmen und gleichzeitig sichergestellt, dass der zeitliche Abstand bis zum Inkrafttreten der aktuell geltenden technischen Anschlussregeln nicht zu groß wird.

Unter Berücksichtigung der in Paragraf 118 Absatz 25 EnWG genannten Voraussetzungen sind die derzeit gültigen technischen Anschlussregeln von VDE FNN sowie die jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen (TABs) des Netzbetreibers somit erst ab 1. Januar 2021 verpflichtend anzuwenden