Aktuelle Hinweise für Betreiber Kritischer Infrastrukturen hat das BBK am 18. März 2020 auf seiner Website zur Verfügung gestellt.
Demnach gilt: Welche Unternehmen in diesem Kontext als Betreiber Kritischer Infrastrukturen gelten, richtet sich ausschließlich nach den von den zuständigen (Landes-) Behörden bekannt gegebenen Kriterien, die zum Teil auch auf der BSI-Kritis-Verordnung beruhen. Eine „Generalklausel“ seitens des Bundes existiert nicht. In der Regel wird in den Anordnungen der Länder auf die Verfahren zur Inanspruchnahme von Sonderregelungen verwiesen.
Bitte informieren Sie sich daher unbedingt über die vor Ort geltenden Kriterien, auf die in der Regel über die Homepages der Landesregierungen verlinkt wird.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, frühzeitig mit den zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene in Kontakt zu treten, um diese Fragestellungen zu klären und gegebenenfalls Sondergenehmigungen für den Zugang zu den für die Aufrechterhaltung des Betriebes essentiellen Anlagen zu beantragen.