VDE FNN
15.01.2021

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: VDE FNN kommentiert Entwurf zur rechtlichen Ausgestaltung

Digitalisierung und Flexibilität tragen maßgeblich dazu bei, die Energiewende zu meistern und neue Verbrauchseinrichtungen, wie Wärmepumpen und E-Fahrzeuge, optimal ins Energiesystem zu integrieren. Doch ohne die sichere Steuerung von Anlagen keine Flexibilität. Wie dies umgesetzt werden kann, hat das BMWi im Entwurf des sogenannten Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetzes (SteuVerG) vorgelegt. Dazu nimmt VDE FNN Stellung.

Kontakt

Frank Borchardt

VDE FNN begrüßt das SteuVerG zur Ausgestaltung des Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das spitzenlast­orientierte Konzept zur Steuerung. Gleichwohl besteht erheblicher Anpassungsbedarf, insbesondere um den Paragrafen 14a einzuführen und Strukturen zügig aufzubauen: 

  • Klarstellung: Speicher für Eigenversorgung oder Notstromversorgung/USV
  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Klimaanlagen miteinbeziehen
  • Praxisgerechte Übergangslösung für Steuerung in statischen Zeitfenstern
  • Informationsweitergabe zu Steuerhandlungen ergänzen
  • Informationstechnische Anbindung und Kostentragung klarstellen
  • Einphasiges Laden begrenzen und Auswirkungen monitoren