Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) definiert mit seinem Entwurf der Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ E VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge. Künftig müssen Ladeeinrichtungen ab einer Bemessungsleistung größer 4,6 kVA beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem müssen sich Ladeeinrichtungen künftig netzdienlich verhalten und gezielt Blindleistung bereitstellen. „Mit diesen neuen Anforderungen schafft VDE|FNN Voraussetzungen für die Integration größerer Stückzahlen von Elektroautos in die Niederspannungsnetze“, so Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE|FNN.
Neu aufgenommen wurden außerdem technische Anforderungen an Speicher, die bisher als FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ (2016) vorlagen. Die TAR Niederspannung definiert, welche Rückwirkungen Speicher und Erzeugungsanlagen auf das Netz haben dürfen.
Wichtig für alle Anwender: mit der neuen TAR Niederspannung entsteht ein neues, einheitliches Regelwerk für diese Spannungsebene. Derzeit sind diese Anforderungen an Kundenanlagen noch auf mindestens neun Unterlagen verteilt.
Die neue TAR Niederspannung gilt für Bezugs- und Erzeugungsanlagen. Zusätzlich gilt für Erzeugungsanlagen weiter auch die Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105).
Die neue TAR Niederspannung ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN, innovative Technologien wie Speicher und Elektromobilität schneller alltagstauglich und systemkompatibel zu machen. Der Entwurf ist über die FNN-Webseite und den VDE-Verlag verfügbar. Bis 28. Juni 2017 können Änderungsvorschläge abgegeben werden.