2020-09-17_Position EEG_2021_Bild
17.09.2020

EEG 2021: Unnötigen Aufwand beim Übergang vermeiden

Mit dem EEG 2021 sollen die Klimaschutzziele (65% EE in 2030) umgesetzt werden. Ein wichtiger Komplex ist die Netz- und Marktintegration. Der vorliegende Referentenentwurf enthält Änderungen in einer Vielzahl von Gesetzen.

Grundsätzlich unklar ist im Entwurf die Definition und der beabsichtigte Nutzen von “stufenlos” bei der Festlegung von Steuerbarkeit. Die vorgesehene Erfassung und Bereitstellung der Ist-Einspeiseleistung an Netzbetreiber begrüßen wir. Aufgrund des engen Zeitrahmens beschränkt sich unsere Position auf bekannte und bereits fachkreisübergreifend diskutierte Aspekte zur Steuerung. 

  • Bestandsanlagen: kostenintensiven Umbau und aufwendigen Nachrüstprozesse vermeiden 
  • Neuanlagen: Zügig einfache Lösungen für Steuerbarkeit etablieren 
  • Technische Details im Regelwerk, nicht in Gesetzen 
  • Sichere Alternativen zur Steuerung von Erzeugungsanlagen weiterhin zulassen