Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende legt die Basis, das intelligente Messsystem als einen wesentlichen Baustein der Energiewende zu implementieren. Für den Einsatz des intelligenten Messsystems im Netzbetrieb müssen entsprechende netzbetriebliche Anforderungen erfüllt werden. Dies umfasst auch die Möglichkeit, verschiedene Befehle zu priorisieren.
Eine entsprechende Priorisierung ist zwingend erforderlich, damit der Netzbetreiber seinen Verpflichtungen zur Gewährleistung eines sicheren Netzbetriebes nachkommen kann und Marktschaltungen unter Berücksichtigung des lokalen Netzzustands zu ermöglichen. Folglich ist die derzeitige Architektur des intelligenten Messsystems hinsichtlich des Einsatzes einer Steuerungsfunktion zu konkretisieren. Entsprechende Arbeiten zur Beschreibung einer Koordinierungsfunktion zur Steuerung von Kundenanlagen, welche die Schaltungen unter Berücksichtigung des lokalen Netzzustandes ermöglicht, laufen. Im Fokus stehen die Anwendungen in der Niederspannung. Die Nutzung der vorhandenen sicheren Fernwirk- und Leittechnik für Stationen der Netzbetreiber und bei Kundenanlagen ist weiter möglich.