In der Landwirtschaft werden vielfach Beregnungsanlagen eingesetzt. Die zur Beregnung verwendete Flüssigkeit (z. B. Wasser) wird dabei weiträumig über der zu beregnenden Fläche verteilt. Die Flüssigkeit kann abhängig von Parametern wie Regnerdurchfluss, Flüssigkeitsdruck, Düsenöffnung und Abwurfwinkel Höhen erreichen, in der sich Leiter von Mittel-, Hoch oder Höchstspannungsfreileitungen befinden können.
Es stellt sich die Frage, welche Abstände zwischen der Düse einer Beregnungsanlage und den Leitern einer Freileitung während der Beregnung mindestens eingehalten werden müssen, insbesondere, wenn die Flüssigkeit aus der Beregnungsanlage die Leiter der Freileitung trifft, um einen gefährdungsfreien Betrieb sicher zu stellen.
In DIN VDE 0105-115 ist es vorgesehen, dass die Sicherheitsabstände zwischen Düse und Freileitung beim Betreiber der Freileitung erfragt werden.
Um auf diese Anfragen (z.B. von Landwirten) eine sachgerechte Auskunft geben zu können, wurden von den Netzbetreibern beauftragte Messung durchgeführt. Die Ergebnisse sind in der jetzt als Entwurf vorliegenden Anwendungsregel als notwendige Abstände zwischen landwirtschaftlichen Beregnungsanlagen und Freileitungen (≤ 45 kV, 110 kV, 220 kV und 380 kV) festgelegt. Zudem ist ein Verfahren beschrieben, mit dem notwendige Bodenabstände von Leitern von Freileitungen so berechnet werden können, dass die Abstände zwischen landwirtschaftlichen Beregnungsanlagen und Freileitungen eingehalten bleiben.
Die VDE-AR-N 4210-6 wird damit einen wichtigen Beitrag zum sicheren Betrieb von Freileitungen leisten.