Das Wichtigste in Kürze
- Die Anwendungsregel enthält wesentliche Anforderungen an die Qualifikation und Organisation der technischen Unternehmensbereiche von Netzbetreibern und ist Grundlage für das TSM.
- Im Vergleich zur aktuell gültigen Fassung vom April 2011 wird mit dem aktuellen vorliegenden Entwurf vom 23. März 2018 eine differenziertere Beschreibung der für Netzbetreiber möglichen Vertragspartner vorgenommen sowie das Themas IT-Sicherheit berücksichtigt.
Mit der Überarbeitung der sogenannten “S 1000“ wurden die für Netzbetreiber möglichen Vertragspartner für die Übernahme bestimmter Aufgaben und Tätigkeitsfelder neu definiert. Während „Betriebsführer“ eigenverantwortlich agieren, handeln „Dienstleister“ im Auftrag. Als „Kooperationspartner“ sind mehrere Unternehmen zu verstehen, die sich durch einen Kooperationsvertrag für die Durchführung des Betriebes von Elektrizitätsversorgungsnetzen zusammengeschlossen haben. Durch diese Definitionen sind alle möglichen, und bereits auch praktizierten, Konstrukte der vertraglichen Zusammenarbeit abgedeckt. Außerdem werden bisherige Unklarheiten in der Bezeichnung der Vertragspartner beseitigt.
Ebenfalls neu ist die Aufnahme des Themas IT-Sicherheit. Damit sind die bereits im allgemeinen Leitfaden enthaltenen Fragen zu diesem Thema nun auch auf die zugrunde liegenden Anwendungsregel zurückzuführen.
Zielgruppe und Zweck
Die Anwendungsregel richtet sich an Netzbetreiber und enthält wesentliche Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Organisation der Unternehmen. Durch sie soll die sorgfältige Planung sowie Bau, Betrieb und Instandhaltung der erforderlichen Anlagen und Betriebsmittel für elektrische Versorgungsnetze unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltvorschriften sichergestellt werden. Sie ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN den jederzeit sicheren Systembetrieb aufrechtzuerhalten.
Nutzen für Netzbetreiber
Durch eine TSM-Bestätigung stärken Netzbetreiber ihre Rechtssicherheit in möglichen Haftungsfragen bei Streitfällen und profitieren von Vorteilen etwa bei der Bewerbung um Konzessionen.
Bezugsquelle
Die Anwendungsregel E VDE-AR-N 4001 liegt als Entwurf vor. Bis 23. Mai 2018 können Änderungsvorschläge abgegeben werden. Nach Verabschiedung soll sie Teil des VDE-Vorschriftenwerks werden.
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