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VDE
18.02.2022

Technische Anschlussregel Mittelspannung (E VDE-AR-N 4110)

Das Einzelnachweisverfahren für Anlagen von 135 kW und 950 kW wurde vereinfacht. Dazu hat VDE FNN die TAR Mittelspannung (E VDE-AR-N 4110) aktualisiert.

Januar 2023: Eine Vorabversion der aktualisierten Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 ist momentan Gegenstand des Notifizierungsverfahrens gemäß Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 und kann erst nach Abschluss des Verfahrens ins VDE-Vorschriftenwerk aufgenommen werden.

Für einen wirtschaftlichen und beschleunigten Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, welche nach dem Einzelnachweisverfahren ihre Konformität bestätigt bekommen, wurde das Anlagenzertifikat C für Anlagen mit einer Leistung zwischen 135 kW und 950 kW vereinfacht.

Das Einzelnachweisverfahren beschreibt den Nachweisprozess zur Einhaltung der Mindestanforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen in der Mittelspannung, für die kein Einheitenzertifikat vorliegen muss. Nach dem Verfahren werden Anlagenzertifikate Typ C ausgestellt. Dazu hat VDE FNN die TAR Mittelspannung (E VDE-AR-N 4110) aktualisiert. Stellungnahmen zum Entwurf können bis 18. April 2022 bei der VDE FNN Geschäftsstelle eingereicht werden.

Für Anlagen unter 135 kW gelten maßgeblich die Mindestanforderungen der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen an der Niederspannung (VDE-AR-N 4105). Für den Netzanschluss solcher Anlagen ist kein Anlagenzertifikat erforderlich. Eine Entscheidungshilfe, wann eine Erzeugungsanlage nach VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen an der Niederspannung“ oder TAR Mittelspannung anzuschließen beziehungsweise zu zertifizieren ist, finden Sie hier. VDE FNN hat eine Umsetzungshilfe für das Einzelnachweisverfahren von Anlagen unter 135 kW erstellt.

Zielgruppe

  • Hersteller und Betreiber von Wasserkraftwerken

Nutzen und Verbesserung

  • Einzelnachweisverfahren für Anlagen von 135 kW und 950 kW vereinfacht