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VDE
13.05.2022 Entwurf Anwendungsregel

Technische Anschlussregeln Niederspannung (Novelle 2023)

Die Novelle 2023 der TAR Niederspannung (E VDE-AR-N 4100) enthält neue Anforderungen für Kundenanlagen zu Erdungsanlagen und Netzrückrückwirkungen. Etwa im vierten Quartal 2023 wird die Novelle 2023 in Kraft treten. Aktuell werden Einsprüche und Änderungsvorschläge behandelt. Da die Einspruchsfrist am 13. Juli 2022 endete, können Vorschläge nach dem 13. Juli nicht mehr berücksichtigt werden. 

Die Energiewende und der notwendige Systemumbau sind im vollen Gange. Vor allem die Verteilnetze stehen durch den Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen vor enormen Herausforderungen. VDE FNN will mit seinem Regelwerk die Netze fit für das Klimaschutznetz 2030 machen. 


Das Wichtigste in Kürze

  • Beurteilung von Netzrückwirkungen vereinfacht
  • Technologieoffene Erdungsanlagen zugelassen


Nutzen/Verbesserung 

Die TAR Niederspannung (Novelle 2023) wurde in den Abschnitten 5.4 Netzrückwirkungen und 11.1 Allgemeines des Abschnitts sowie 11 Auswahl von Schutzmaßnahmen überarbeitet.


Zielgruppe

  • Netzbetreiber
  • Elektrohandwerk
  • Hersteller
  • Anlagenbetreiber

Anpassungen ermöglichen vereinfachte Beurteilung der Netzrückwirkungen beim Netzanschluss

In der TAR Niederspannung hat VDE FNN für Hersteller und Betreiber von Bezugsanlagen Anpassungen vorgenommen, um ihnen eine vereinfachte Beurteilung der Netzrückwirkungen ihrer Anlagen zu ermöglichen. Die zulässigen Grenzwerte von Oberschwingungen und Zwischenharmonischen wurden geändert.


Technologieoffene Erdungsanlagen zugelassen 

Zudem beinhaltet der neue Entwurf der VDE-Anwendungsregel Änderungen für Erdungsanlagen. Durch die Berücksichtigung der Novellierung der DIN 18014 – Erdungsanlagen für Gebäude - Planung, Ausführung und Dokumentation sind künftig neben Fundament- und Ringerder auch Horizont- und Vertikal-Erder zugelassen. In Einzelfällen sind Abweichungen von der Norm bei der Ausführung einer Erdungsanlage möglich. Die Anpassung ermöglicht eine kostengünstigere Errichtung von Erdungsanlagen und die Verwendung von neuen Baustoffen in Gebäuden.


Für Bezugs- und Erzeugungsanlagen sowie Speicher

Die TAR Niederspannung (Novelle 2023) fasst die technischen Anforderungen zusammen, die bei Planung, Errichtung, Anschluss und Betrieb von elektrischen Anlagen an das Niederspannungsnetz zu beachten sind. Sie ist für Anlagen anzuwenden, die neu an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden oder erweitert und geändert werden. Für bestehende, unveränderte Teile der elektrischen Anlage gibt keine Anpassungspflicht, sofern eine sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Die TAR Niederspannung gilt für Bezugsanlagen und – in Verbindung mit der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) – auch für Erzeugungsanlagen. Zudem sind Anforderungen, die sich aus dem Anschluss und dem Betrieb von Speichern und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge ergeben, enthalten. Zusätzliche Anforderungen an Mischanlagen – also Kundenanlagen, in denen neben Bezugsanlagen auch Erzeugungsanlagen und/oder Speicher betrieben werden – sind in der VDE-Anwendungsregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz beschrieben. Diese VDE-Anwendungsregel gilt auch für Anschlussschränke im Freien, die ein- oder dreiphasig an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden.

Diese VDE-Anwendungsregel dient als Basis für die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Niederspannung der einzelnen Netzbetreiber. Diese können die TAR Niederspannung um ihre netzspezifischen Anforderungen ergänzen und diese Ergänzungen im Rahmen seiner TAB veröffentlichen.  


Ausblick

Derzeit wird auch an einer vollumfänglichen Überarbeitung der TAR Niederspannung (Novelle 2025) gearbeitet. Der Entwurf dazu soll im Dezember 2023 vorgelegt werden. Die Fertigstellung ist bis August 2025 geplant.