Für eine erfolgreiche Verbreitung der Elektromobilität ist eine zuverlässige Ladeinfrastruktur unabdingbar. Dafür setzt sich auch der Bundesrat mit einer Gesetzesinitiative ein, die die Installation von Ladeeinrichtungen für Mieter und Wohnungseigentümer vereinfachen soll. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) befürwortet den Vorstoß zur Ladeinfrastruktur für alle und unterstützt Netzbetreiber, Elektrohandwerk, Ladeinfrastrukturbetreiber und Automobilhersteller bei der Umsetzung mit dem Leitfaden „Netzintegration Elektromobilität“. Darin beschreibt VDE|FNN, wie Ladeeinrichtungen ans Netz angeschlossen werden. Die Wahl der Spannungsebene richtet sich sowohl nach der Ladeleistung als auch nach den lokalen und regionalen Gegebenheiten im Netz. Wichtig ist, alle Ladeeinrichtungen vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden. Betreiber von öffentlichen Ladeeinrichtungen haben gegenüber der Bundesnetzagentur zudem Anzeige- und Nachweispflichten.
„Wir brauchen ein intelligentes Lademanagement“
Elektrofahrzeuge und eine intelligente Integration in das Stromnetz bieten zusätzliche Vorteile: Wenn die Einspeisung von Strom aus Wind und Sonne schwankt, können sie durch ihre Batteriekapazitäten ein stabilisierender Faktor für das Energiesystem sein. Dazu müssen E-Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Energiesystem miteinander kommunizieren können und Ladevorgänge beeinflussbar sein. „Wir brauchen ein intelligentes Lademanagement“, bringt es Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE|FNN, auf den Punkt. Welche Lösungen und Anforderungen es dafür gibt, was bereits standardisiert ist und wo Entwicklungsbedarf besteht, präsentiert der Regelsetzer ebenfalls in seinem neuen Leitfaden „Netzintegration Elektromobilität“. So lassen sich Ladevorgänge gezielt starten oder verschieben, etwa wenn viel beziehungsweise wenig Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung steht. Auch die Rückspeisung von Energie aus den Fahrzeug-Batterien in das öffentliche Netz oder eine Verbrauchsanlage ist möglich.
„Netzausbau beschränken“
„Ziel ist es, E-Mobilität als neuen Netznutzer optimal zu integrieren“, unterstreicht Heike Kerber. „Dazu müssen Ladevorgänge in kritischen Situationen nicht durch Kunden und Markt, sondern durch Netzbetreiber netzdienlich gesteuert werden. Voraussetzung ist, dass in gesetzlichen Anforderungen, wie Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes, auch die Netzdienlichkeit von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verankert wird. Denn nur wenn der Netzbetreiber in kritischen Situationen sich darauf verlassen kann, dass er steuern darf, kann er den Netzausbau beschränken. Hier gilt Intelligenz statt Kupfer.“
Der Leitfaden „Netzintegration Elektromobilität“ beinhaltet in kompakter Form alle wesentlichen Anforderungen an Ladeeinrichtungen, die VDE|FNN in der Technischen Anschlussregel für die Niederspannung (VDE-AR-N 4100) definiert hat. Der Leitfaden ist kostenlos auf der Website von VDE|FNN verfügbar. Mehr Informationen rund um Elektromobilität unter backbone.vde.com.