TAR Höchstspannung
VDE|FNN
31.07.2017 Pressemitteilung

VDE|FNN fördert die Integration Erneuerbarer Energien durch einheitliche Anschlussregeln für das Höchstspannungsnetz

Neue Anforderungen an Erzeugungsanlagen am Höchstspannungsnetz verbessern Systemstabilität. Weitere Hürde bei Ausgestaltung des Europäischen Network Codes „Requirements for Generators“ genommen: letzte von vier Technischen Anschlussregeln veröffentlicht. Änderungsvorschläge zu „Technischen Anschlussregeln Höchstspannung“ (E VDE-AR-N 4130) bis 01. Oktober 2017 möglich.

Am Höchstspannungsnetz sind Erzeugungsanlagen wie beispielsweise große Windparks, große konventionelle Kraftwerke, Industrieparks und einige besonders große Stromverbraucher wie z.B. Aluminiumhütten sowie die Verteilnetze angeschlossen. Die bisherigen Regeln zum Netzanschluss solcher Anlagen sind über 10 Jahre alt und entsprechen nicht den Erfordernissen der Energiewende. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat jetzt neue Anschlussregeln für diese Spannungsebene vorgelegt.

Kontakt
Pressesprecher

„Damit existieren jetzt zum ersten Mal einheitliche Anforderungen an alle Arten von Kundenanlagen in der Höchstspannung: Erzeuger und Verbraucher, sowie Speicher und Mischanlagen. Die neue Anwendungsregel setzt außerdem die relevanten Europäischen Network Codes (RfG, DCC) für diese Spannungsebene in Deutschland um und erleichtert so die Arbeit von Netz- und Anlagenbetreibern sowie Herstellern gleichermaßen“, so Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE|FNN.
Neu sind unter anderem einheitliche Anforderungen an Offshore-Windparks, die direkt an das bestehende Höchstspannungs-Drehstromnetz angeschlossen werden. Dies ist bei den in der Ostsee geplanten Windparks der Fall. Für die Windparks in der Nordsee, die aufgrund der größeren Entfernungen per Hochspannungs-Gleichstromübertragung angeschlossen werden, arbeitet VDE|FNN an einer weiteren separaten Anschlussregel, deren Veröffentlichung für Ende 2017 geplant ist.
Wesentliche Neuerungen sind:

  • Erzeugungsanlagen müssen künftig schneller auf ein Ansteigen oder Absinken der Netzfrequenz durch Anpassen ihrer Leistung reagieren. Die Netzfrequenz steigt oder sinkt unzulässig stark, wenn Erzeugung und Verbrauch erheblich im Ungleichgewicht sind.
  • Einheitliche und europarechtlich konforme Anforderungen an das Durchfahren von Netzfehlern
  • Erstmals sind die Nachweisverfahren für die Höchstspannung einheitlich geregelt. In der Regel wird für konventionelle Kraftwerke ein Einzelnachweisverfahren und für  Kundenanlagen aus Serienfertigung (z.B. Windkraftanlagen) ein Anlagenzertifikat verwendet.


Die „Technische Anschlussregel Höchstspannung“ ist die letzte von vier Anschlussregeln, mit denen der europäische Network Code „Requirements for Generators“ (RfG) für Deutschland umgesetzt wird. Im nächsten Schritt werden die bis zum 01.10.2017 eingegangenen Änderungsvorschläge behandelt.
Diese Anwendungsregel ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN, den jederzeit sicheren Systembetrieb bei steigender Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen. Der Entwurf ist über die Webseite von VDE|FNN verfügbar. Bis 01. Oktober 2017 können Änderungsvorschläge abgegeben werden. Informationen hierzu unter www.vde.com/fnn-stellungnahme