Offshore-Windenergie

Offshore-Windenergie lässt sich über große Strecken besonders verlustarm übertragen, wenn Gleichstromtechnik eingesetzt wird. Für die Einbindung der Gleichstromleitungen in das bestehende System hat VDE|FNN einheitliche Anforderungen definiert.

| VDE|FNN
26.01.2018 Pressemitteilung

Nordsee-Power für Süddeutschland

Neue VDE-Anwendungsregel (E VDE-AR-N 4131) schafft Grundlage für großräumige Übertragung von Offshore-Windenergie. Umsetzung europäischer Vorgaben für Deutschland. Änderungsvorschläge bis 26. März 2018 möglich.

Mit dem Wind im Norden lässt sich massenhaft Energie erzeugen, die Abnehmer sind in den Ballungsräumen in der Mitte und im Süden Deutschlands lokalisiert. Diese Energie muss daher quer durch Deutschland transportiert werden. Für große Strecken besonders verlustarm ist das mit Gleichstromleitungen möglich. In der heute veröffentlichten VDE-Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln für HGÜ-Systeme und über HGÜ-Systeme angeschlossene Erzeugungsanlagen“ (E VDE-AR-N 4131) definiert der Regelsetzer VDE|FNN erstmals einheitliche Anforderungen für HGÜ-Systeme.

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„Mit der Anwendungsregel haben wir die Grundlage geschaffen, um Offshore-Windenergie systematisch und deutschlandweit einheitlich in das Stromnetz einzubinden. Wir wollen damit die neue Technologie alltagstauglich machen und möglichst schnell ins Netz bringen“, erklärt Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE|FNN. Die Anwendungsregel gilt auch für aktuell geplante HGÜ-Projekte entsprechend des Netzentwicklungsplans.

Die Anwendungsregel enthält Anforderungen, z. B. an die Frequenz- und Spannungsbereiche sowie an die Wirkleistungsregelung und Blindleistungsbereitstellung, sowohl für HGÜ-Systeme als auch für die darüber angeschlossenen Erzeugungsanlagen. Netzbetreiber, Betreiber von Offshore-Windparks oder Anlagenhersteller erfüllen damit auch europaweit geltende Bestimmungen. Die Anwendungsregel setzt die europäischen Vorgaben des Network Codes „High Voltage Direct Current“ direkt um.

Die VDE-Anwendungsregel liegt als Entwurf vor (www.vde.com/de/fnn). Bis 26. März 2018 können Änderungsvorschläge abgegeben werden. Nach Verabschiedung und Notifizierung durch die Europäische Kommission soll sie Teil des VDE-Vorschriftenwerks werden.

Die neue Anwendungsregel ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN zur Umsetzung der Energiewende. Im Fokus dabei: die Integration der Erneuerbaren in das Netz und der jederzeit sichere Systembetrieb.