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28.02.2018

Nachweispflicht von Prüfmustern für die EAC-Zertifizierung

Viele elektrotechnische Produkte, die nach Russland oder in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion (Weißrussland, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan) eingeführt werden sollen, müssen vor der Einfuhr ihre Konformität mit den Anforderungen der technischen Regelwerke und Normen durch ein EAC-Konformitätszeichen nachweisen. Für die Zertifizierung ist zukünftig ein Nachweis über gelieferte Prüfmuster erforderlich.

Kontakt

Heiko Sattler
EAC – EurAsian Conformity Mark
EAC

Kürzlich wurde ein zweiseitiges Dokument zwischen dem Föderalen Zolldienst und dem Föderalen Dienst für Akkreditierung Russland (RussAccreditation) unterzeichnet (nur auf Russisch). Der Hauptgegenstand dieses Schreibens ist die Notwendigkeit, die Einfuhr von Prüfmustern mit einer sogenannten Fracht-Zollanmeldung (GTD; russisch: Грузовая таможенная декларация) zu belegen. Die unterzeichnete Direktive schreibt der Zertifizierungsstelle vor, eine Kopie des GTD in den EAC-Zertifizierungsunterlagen aufzubewahren. Das Vorhandensein des GDT-Dokumentes wird während der zukünftigen Audits vom Föderalen Dienst für Akkreditierung Russland bei den Zertifizierungsstellen überprüft. Einige Zollämter fordern bereits jetzt die GTDs für Muster zusammen mit EAC-Zertifikaten an.

Für das zukünftige Ausstellen von EAC-Zertifikaten ist daher ein Nachweis erforderlich, dass Prüfmuster an das Prüflabor gesendet wurden. Dies geschieht durch Vorlage des GDT-Dokumentes zusammen mit den weiteren Unterlagen zur EAC-Zertifizierung.

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