Der Brexit hat auch im Bereich der Prüfung und Zertifizierung Folgen. Großbritannien wird vermutlich nach einer gewissen Übergangszeit das CE-Kennzeichen nicht länger anerkennen. Nach dieser Zeit müssen Hersteller ein so genanntes UKCA-Kennzeichen (UK Conformity Assessed) anbringen. Dieses ersetzt das CE-Kennzeichen im britischen Markt. Im Detail bedeutet das folgendes:
Während der Übergangszeit
In einigen Fällen werden Produkte mit der CE-Kennzeichnung auch weiterhin in Großbritannien anerkannt. Für bestimmte Produkte ist jedoch das UKCA-Kennzeichen sofort verpflichtend. Hersteller sollten sich daher frühzeitig informieren, unter welche Regelung ihr Produkt fällt. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite der britischen Regierung.
Weiterhin verlieren „Benannte Stellen“ in der UK ihren Status als „Europäische Benannte Stelle“ (EU Notified Bodies). Das bedeutet, dass sie nach dem Austritt Großbritanniens nicht länger im Rahmen der EU-Konformitätsbewertung tätig sein dürfen. Möchten britische Hersteller ihr Produkt aber in die EU exportieren, gibt es drei Möglichkeiten, um dieses Problem zu umgehen:
- Der Hersteller erstellt eine EU-Konformitätserklärung nach Modul A (Interne Fertigungskontrolle des Herstellers), sofern möglich, und bringt das CE-Kennzeichen auf seinem Produkt an.
- Für die EU-Konformitätsbewertung muss eine in der EU anerkannte „Benannte Stelle“ eingeschaltet werden.
- Die existierende Konformitätsbewertung, welche von einer britischen „Benannten Stelle“ ausgestellt wurde, wird an eine in der EU anerkannten „Benannten Stelle“ weitergeleitet und übernommen.
Nach der Übergangszeit
Die britische Regierung wird Hersteller rechtzeitig informieren, wann die Übergangszeit endet und damit auch die Anerkennung des CE-Kennzeichens in der UK. Ab diesem Moment wird in Großbritannien nur noch die UKCA-Kennzeichnung anerkannt. Die UKCA-Kennzeichnung kann lediglich von britischen „Benannten Stellen“ vergeben werden.
Da die UKCA-Kennzeichnung nicht in der EU anerkannt wird, muss für den europäischen Markt weiterhin das CE-Kennzeichen angebracht werden. Dies kann weiterhin, sofern möglich, über eine Selbsterklärung (Modul A) stattfinden oder durch die Validierung einer „Europäischen Benannten Stelle“.
Dementsprechend müssen Produkte, die sowohl in der UK als auch in der EU auf den Markt gebracht werden, beide Kennzeichnungen vorweisen – das CE-Kennzeichen und das UKCA-Kennzeichen.
Selbstverständlichen informieren wir Sie nach der endgültigen Brexit-Entscheidung, auf was Sie in Zukunft achten müssen.