Bei einigen Produkten reicht in China zukünftig eine Selbstdeklaration
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29.10.2019 Kurzinformation

Wichtige Änderung der CCC-Produktzertifizierung in China

Laut Ankündigung Nr. 44 der staatlichen Behörde für Marktregulierung in China (SAMR) vom 16. Oktober 2019, wurden Änderungen im Bereich der obligatorischen Produktzertifizierung vorgenommen.

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Ching-Yun Wang
Christina Zhao
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1. Änderung des obligatorischen Geltungsbereichs der Produktzertifizierung

18 Produkte (Anhang 1) fallen nicht mehr unter die Zulassungspflicht. Die Zertifizierungsstelle zieht ausgestellte Zulassungen zurück. Der Hersteller kann jedoch ein freiwilliges CQC-Zertifikat beantragen.

2. Weitere Produkte zur Selbstdeklaration

17 Produkte (Anhang 2 unter dem Vermerk „NEU“) müssen nun nicht mehr von einer dritten Partei zertifiziert werden. Hier reicht zukünftig eine Selbstdeklaration.

2.1 Änderung der Vorschrift in der Produktzertifizierungspflicht

Produkte, die zur Selbstdeklaration gehören, können das verbindliche CCC-Produktzertifikat nicht mehr erhalten. Der Hersteller muss der „Verordnung zur Obligatorischen Selbstdeklarationsbewertung von Produkten“ folgen, indem er die Selbstbewertung durchführt und das Produkt im Online-System zur Einhaltung der Selbstdeklaration (http://sdoc.cnca.cn) registriert. Produkte dürfen nur in China verkauft oder nach China importiert werden, nachdem die Produktkonformitätsinformationen angegeben und das obligatorische CCC-Zertifizierungszeichen angebracht wurden.

Die bisherige Drittstellenzertifizierung wird dabei durch die vom Hersteller bereitgestellten Produktkonformitätsinformationen (unter anderem ein Prüfbericht mit dem Nachweis der Konformität des Produktes mit dem zutreffenden GB-Standard), zusammen mit der Bewertung der ersetzt.

Selbstdeklaration Produkt A

Um den Nachweis des entsprechenden GB-Standards zu erbringen, kann der Testreport eines beliebigen akkreditierten Labors genutzt werden. 

Selbstdeklaration Produkt B

Der Nachweis für die Einhaltung des entsprechenden GB-Standards muss durch einen Testreport eines akkreditierten Labors erbracht werden.

Es können jedoch nur designierte Labore genutzt werden. Das bedeutet, dass diese Labore bereits zuvor genutzt wurden, um die entsprechenden CCC-Zertifizierungsprüfungen zu erlangen. 

Nach erfolgreicher Registrierung des Produktes im Online-System wird ein Dokument mit dem Titel „Selbsterklärung zur obligatorischen Zertifizierung der Produktkonformität“ (siehe Beispiel in Anhang 3) ausgestellt. Dieses Dokument ist die Grundlage für die weiterhin verpflichtende Anbringung des CCC-Zeichens auf dem Produkt. Die anschließende Überwachung und Verwaltung sind ebenfalls erforderlich.

Bis zum 31.12.2019 kann sich der Hersteller entscheiden, ob er ein obligatorisches Produktzertifikat (CCC) von einer Zertifizierungsstelle erhalten oder eine Selbsterklärung durchführen möchte.
Ab dem 01.01. 2020 müssen Produkte die „obligatorische Selbsterklärung zur Zertifizierung der Produktkonformität“ erhalten. Ein verbindliches CCC-Produktzertifikat wird nicht mehr ausgestellt. Das gilt auch für begonnene Alt-Zertifizierungsprozesse.
Bis spätestens zum 31.10. 2020 muss der Hersteller das obligatorische Produktzertifikat (CCC) in eine Selbstdeklaration ändern und das CCC-Zertifikat zurückziehen.
Ab dem 01.11.2020 sollte die Zertifizierungsstelle alle ausgestellten Produktzertifikate (CCC) zurückziehen und auf Wunsch des Herstellers auf freiwillige CQC-Zertifikate umstellen.

3. Änderung der verbindlichen Anforderung an Telekommunikationsendgeräten

Seit Veröffentlichung der Mitteilung wird das Dokument YD/T993 "Blitzschutztechnische Anforderungen und Prüfmethoden für Telekommunikationsendgeräte" nicht mehr als Grundlage für die obligatorische Produktzertifizierung verwendet.

Weitere Unterstützung mit näheren Informationen erhalten Sie von unseren Experten im internationalen Service. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Umstellung auf die freiwillige CQC-Zertifizierung, welche dem Kunden entscheidende Vorteile gegenüber der verpflichtenden Selbsterklärung bringen kann.

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