Verfahren
- Ab dem 01.10.2019 muss der Hersteller oder Importeur, der keine gültige Produktionsgenehmigung für explosionsgeschützte Produkt besitzt, einen Antrag erteilen, um die CCC-Zulassung zu erhalten.
- Vom 01. Oktober 2019 bis zum 01. Oktober 2020 muss ein Hersteller oder Importeur, der eine gültige Produktionsgenehmigung für explosionsgeschützte Produkte besitzt, einen Antrag stellen, um auf das CCC-Zertifikat umzustellen.
Betroffene Produkte (Beispiele):
Explosionsgeschützter Motor
Explosionsgeschützte Elektropumpe
Explosionsgeschützte Klima- und Lüftungsanlage
Explosionsgeschützte Stromverteilungsanlagen
Insgesamt 14 Arten von explosionsgeschützten elektrischen Produkten