Das Energielabel für Staubsauger ist nicht mehr gültig und darf nicht mehr verwendet werden.
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04.02.2019

Staubsauger-Energieverbrauchskennzeichnung für nichtig erklärt

Da die EU-Kommission keine Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts (EuG) eingelegt hat, dürfen Staubsauger ab sofort nicht mehr mit einem Energielabel zur Energieverbrauchskennzeichnung versehen werden. Im Gegenteil: Die bisher produzierten Geräte müssen vom Label befreit werden.

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Gert Jäckel
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Bisher sahen die Messungen für ein Energielabel einen leeren Staubsaugerbeutel vor. Das Unternehmen Dyson, selbst Hersteller von Staubsaugern ohne Staubsaugerbeutel, klagte dagegen und bekam vor dem EU-Gericht in Luxemburg Recht (Dyson-Urteil – Rechtssache T-544/13 RENV). Die EU-Kommission hatte zwei Monate Zeit, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen, damit die EU-Verordnung beibehalten werden kann. Dies hat sie nicht getan und damit ist das Urteil nun rechtskräftig. Die EU-Verordnung (EU) 665/2013 ist somit nichtig. Für die Hersteller von Staubsaugern ist das mit großen Umstellungen und Mühen verbunden, denn auch bis jetzt produzierte Staubsauger dürfen kein Label mehr tragen. Ebenfalls die bereits im Handel befindlichen Staubsauger müssen das Energielabel-Etikett entfernt oder überklebt bekommen. Andernfalls drohen Abmahnungen nach dem UWG durch private Stellen oder Bußgelder nach der EnVKV durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden. Während der Kaufsituation dürfen nur noch die Label erhalten bleiben, die nicht sichtbar sind, z. B. als Einleger innerhalb einer Umverpackung.

Das VDE-Institut unterstützt Hersteller bei der Erlangung von Energielabeln durch entsprechende Prüfungen. Die Energielabel sind nicht nur für Hersteller und Handel wichtig. Auch die Verbraucher orientieren sich beim Kauf nach der Grafik mit den farbigen Balken. Die Umwelt zu schonen und Stromkosten zu senken ist für viele Grund genug, einen Staubsauger mit sehr guter Energieeffizienz zu kaufen. „Jetzt entfällt eine offensichtliche Kenntlichmachung der Energieeffizienz. Das bedauern wir sehr.“, kommentiert Sven Öhrke, Mitglied der Geschäftsleitung im VDE-Institut. Aus diesem Grund sind die technischen Experten des VDE-Instituts in verschiedenen Normungsgremien tätig und unterstützen mit ihrem Wissen aus der Prüfpraxis, um wieder verlässliche und verbraucherrelevante Prüfverfahren zu entwickeln.

Das Energielabel ist jedoch nicht alles, worauf es beim Kauf eines Staubsaugers ankommt. Insbesondere die Gebrauchstauglichkeit und die elektrische Sicherheit spielen eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. „Staubsauger-Herstellern bieten wir weiterhin ein umfangreiches Portfolio von Dienstleistungen an, um unabhängig vom Energielabel auch andere Kaufargumente für ihre Produkte vorzubringen.“, so Öhrke. „Unser VDE-Zeichen steht für ein Höchstmaß an Sicherheit und durch das VDE Quality Tested Label erkennen Verbraucher auf einem Blick, welche besonderen Eigenschaften der jeweilige Staubsauger besitzt.“

Von der Europäischen Kommission wird aktuell geprüft, ob kurzfristig Änderungen in der Energielabel-Verordnung für Staubsauger beschlossen werden können. Ist dies der Fall, könnte innerhalb eines Jahres ein neues Energielabel erscheinen. Kommt es zu keiner Änderung der Verordnung, wird es mindestens noch weitere zwei Jahre benötigen, um ein neues Energielabel für Staubsauger einzuführen.

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