Im EU-Amtsblatt vom 4. Juni 2015 wurde eine Änderung der RoHS-Richtlinie [(EU) 2015/863] veröffentlicht. Damit wird Anhang II der RoHS-Richtlinie um folgende vier Stoffe erweitert:
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
Homogene Materialien die mehr als jeweils 0,1 Gewichtprozent der genannten Stoffe (Cd 0,01 Gewichtsprozent) enthalten, dürfen in Elektrogeräten der unter die in Anhang I der 2011/65/EU gelisteten Gerätekategorien nicht verwendet werden.
Mit diesen so genannten Bagatellgrenzen wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind.
Mit diesen Grenzwerten wird berücksichtigt, dass es Verunreinigungen in ganz geringen Mengen geben kann, die technisch nicht zu verhindern sind.
Damit Sie Ihre Produkte auch weiterhin in der EU vertreiben können, überprüfen Sie bitte die in Ihren Produkten verwendeten Materialien. Gibt es Unklarheiten in Bezug auf eingesetzte Stoffe, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.