Das EAWU TR 037/2916 beschränkt den Gehalt von folgenden sechs Stoffen in elektrotechnischen und elektronischen Produkten:
- Blei
- Cadmium
- Quecksilber
- Sechswertiges Chrom
- Polybromierte Biphenyle
- Polybromierte Diphenylether
Im Allgemeinen darf die Cadmiumkonzentration in homogenen Materialien, die in elektrotechnischen und radioelektronischen Produkten verwendet werden, 0,01 Gewichtsprozent nicht überschreiten. Die anderen fünf Substanzen dürfen 0,1 Gewichtsprozent nicht überschreiten.
Mit der Durchsetzung der Technischen Vorschrift werden Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Umwelt geschützt. Auch können Verbraucher und Benutzer hinsichtlich des Gehalts an gefährlichen Stoffen nicht mehr in die Irre geführt werden.
Das EAWU TR 037/2016 ist mit den technischen Anforderungen der Europäischen Union, insbesondere mit der Richtlinie 2011/65 / EU (RoHS 2), harmonisiert. Statt einem einfachen Konformitätsnachweises, wie beispielsweise einer Herstellererklärung, muss für die Konformitätsbestätigung ein RoHS-Testbericht eines Testlabors als Basis herangezogen werden. Dieses Vorgehen ist somit anders, als es für die Europäische Union allgemein zulässig ist.
Für folgende Geräte ist die EAWU TR 037/2016 anzuwenden:
- Beleuchtungs- und Bürogeräte
- Brand- und Sicherheitsmelder
- Elektrische Musikinstrumente
- Elektrowerkzeuge
- Glücksspiel- und Verkaufsautomaten
- Haushaltsgeräte
- IT-Geräte
- Kabelprodukte
- Produkte, die in erheblichen Mengen hergestellt und importiert werden
- Registrierkassen
- Schutzausschnitte
- Sport- und Freizeitgeräte
- Telekommunikationsanlagen