Dieser Fehlerstromschutzschalter muss in den Stecker der Netzanschlussleitung integriert oder steckernah angebracht sein. Hintergrund dieser geänderten Anforderung für die Vergabe des GS-Zeichens ist, den Verbraucherschutz beim Verwenden von Haartrocknern in Badezimmern weiter zu erhöhen.
Die geänderte GS-Spezifikation ist seit dem 1.1.2020 (als Ausstellungsdatum des GS-Zeichen-Zertifikates) verbindlich anzuwenden.
Bestehende GS-Zeichen-Zertifikate für Haartrockner mit Laufzeiten über den 31.12.2021 hinaus müssen spätestens zu diesem Termin entsprechend angepasst oder gekündigt werden.