VDE-GS-Zeichen

Änderung der GS-Spezifikationen für Haartrockner

30.03.2020

Geänderte GS-Spezifikation für Handhaartrockner seit dem 1.1.2020

Seit dem 1. Januar 2020 dürfen GS-Zertifikate für Handhaartrockner nur noch für Produkte erteilt werden, die über einen zusätzlichen RCD-Schutzschalter (Residual Current Device) verfügen. 

Kontakt
Dr.-Ing. Klaus Kreß

Dieser Fehlerstromschutzschalter muss in den Stecker der Netzanschlussleitung integriert oder steckernah angebracht sein. Hintergrund dieser geänderten Anforderung für die Vergabe des GS-Zeichens ist, den Verbraucherschutz beim Verwenden von Haartrocknern in Badezimmern weiter zu erhöhen.

Die geänderte GS-Spezifikation ist seit dem 1.1.2020 (als Ausstellungsdatum des GS-Zeichen-Zertifikates) verbindlich anzuwenden.

Bestehende GS-Zeichen-Zertifikate für Haartrockner mit Laufzeiten über den 31.12.2021 hinaus müssen spätestens zu diesem Termin entsprechend angepasst oder gekündigt werden. 

Aktuelles vom VDE Institut