The UKCA mark will replace the CE mark after Brexit
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16.10.2020

Update - Der Brexit und die CE-Kennzeichnung

Die Entscheidung zum Brexit ist uns nun seit längerem bekannt - Großbritannien ist zum 31. Januar 2020 mit einem Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten. In diesem Zusammenhang war die Frage längere Zeit offen, was mit der CE- bzw. UKCA- Kennzeichnung („UK Conformity Assessed“) geschehen soll.

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Dr.-Ing. Klaus Kreß

Inzwischen ist bekannt geworden, dass in Großbritannien das UKCA-Kennzeichen ab dem 01.01.2021 verpflichtend sein wird. Das UKCA-Kennzeichen ist mit der UK-Konformitätserklärung verbunden, dementsprechend gelten dafür die UK-Gesetze und nicht länger die EU-Richtlinien. Es handelt sich um eine analoge 1:1 Übernahme der EU-Regularien. Die technischen Anforderungen und die Module der Konformitätsbewertungsverfahren werden also zunächst unverändert übernommen.

Bis 31.12.2021 ist es Herstellern noch gestattet, Produkte, welche ausschließlich die CE-Kennzeichnung tragen, in den britischen Markt einzubringen. Analog zur EU-Konformitätserklärung wird es künftig für den britischen Markt eine UKCA Declaration of Conformity geben, die anstatt auf EU-Richtlinien/Verordnungen auf entsprechende britische Gesetze verweisen und als normativer Nachweis auf britische Normen (BS) Bezug nehmen wird. Der Normenzusatz BS weist darauf hin, dass es sich um Normen handelt, die vom britischen Normungsinstitut, als der nationalen Normungsorganisation des Vereinigten Königreichs, angenommen wurden.

Die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung und die EU-Baumusterprüfung werden den entsprechenden UK-Elementen als Alternativen bis längstens Ende 2021 gleichgestellt. Somit besteht vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 eine einjährige Übergangsphase. Danach muss das UKCA-Kennzeichen zwingend verwendet und die dazugehörenden Forderungen umgesetzt werden.

Falls ab dem 01.01.2021 jedoch zutreffende Änderungen am EU- oder UK-Recht wirksam werden, wird das UKCA-Kennzeichen unmittelbar auch vor dem 31.12.2021 für betroffene Produkte verpflichtend. Dies gilt gegebenenfalls auch umgekehrt für zwischenzeitliche Änderungen am UK-Recht. Die genannte Übergangszeit gilt sinngemäß auch für Produkte, die eine Bestätigung einer Notifizierten Stelle erfordern.  

Für die Anbringung der UKCA-Kennzeichnung gelten folgende allgemeine Regeln:

Bis Ende 2022 ist es Herstellern erlaubt, das UKCA-Kennzeichen „provisorisch“ an ihr Produkt anzubringen. Dies ist bspw. über die entsprechende Kennzeichnung in der Bedienungsanleitung, einem Zusatzlabel oder ähnlichem möglich. Ab dem 01.01.2023 muss das UKCA Kennzeichen fest am Produkt selbst angebracht sein, vergleichbar mit der Forderung, welche für die CE-Kennzeichnung besteht.

  • Sie darf nur vom Hersteller oder seinem Bevollmächtigten auf dem Produkt angebracht werden, sofern dies in den einschlägigen Rechtsvorschriften zulässig ist.
  • Der Hersteller (bzw. sein Bevollmächtigter) übernimmt die volle Verantwortung für die Konformität seines Produktes mit den zutreffenden gesetzlichen Anforderungen.
  • Damit wird die Konformität des Produkts mit den zutreffenden gesetzlichen Anforderungen erklärt.
  • Grundlage für die Anbringung des UKCA-Zeichens ist eine UKCA Declaration of Conformity.
  • Neben der UKCA-Kennzeichnung dürfen keine weiteren Markierungen oder Zeichen auf dem Produkt angebracht werden, welche die Lesbarkeit oder Bedeutung der UKCA-Kennzeichnung beeinflussen.

 

Weitere Informationen zur technischen Dokumentation:

  • Der Hersteller (bzw. sein Bevollmächtigter) muss eine technische Dokumentation erstellen. Aus ihr muss ersichtlich sein, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Diese Informationen können jederzeit von Marktüberwachungs- oder Strafverfolgungsbehörden angefordert werden.
  • Wie bei der CE-Kennzeichnung muss die Dokumentation 10 Jahre aufbewahrt werden.


Allgemein gilt:
Es muss ersichtlich sein…

  • ...wie das Produkt konstruiert und hergestellt wurde.
  • ...wie der Hersteller die gesetzlichen Anforderungen an sein Produkt erfüllt.
  • ...die Adresse des Herstellers und etwaiger Lager.

Die weiteren Angaben entsprechen den Anforderungen an die EU-Konformitätserklärung.
 

Haftungsausschluss

Die vorliegenden Informationen entstammen Veröffentlichungen der britischen Regierung zum Brexit für deren Richtigkeit und Umsetzung wir keine Gewähr übernehmen können.

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