Inzwischen ist bekannt geworden, dass in Großbritannien das UKCA-Kennzeichen ab dem 01.01.2021 verpflichtend sein wird. Das UKCA-Kennzeichen ist mit der UK-Konformitätserklärung verbunden, dementsprechend gelten dafür die UK-Gesetze und nicht länger die EU-Richtlinien. Es handelt sich um eine analoge 1:1 Übernahme der EU-Regularien. Die technischen Anforderungen und die Module der Konformitätsbewertungsverfahren werden also zunächst unverändert übernommen.
Bis 31.12.2021 ist es Herstellern noch gestattet, Produkte, welche ausschließlich die CE-Kennzeichnung tragen, in den britischen Markt einzubringen. Analog zur EU-Konformitätserklärung wird es künftig für den britischen Markt eine UKCA Declaration of Conformity geben, die anstatt auf EU-Richtlinien/Verordnungen auf entsprechende britische Gesetze verweisen und als normativer Nachweis auf britische Normen (BS) Bezug nehmen wird. Der Normenzusatz BS weist darauf hin, dass es sich um Normen handelt, die vom britischen Normungsinstitut, als der nationalen Normungsorganisation des Vereinigten Königreichs, angenommen wurden.
Die CE-Kennzeichnung, die EU-Konformitätserklärung und die EU-Baumusterprüfung werden den entsprechenden UK-Elementen als Alternativen bis längstens Ende 2021 gleichgestellt. Somit besteht vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 eine einjährige Übergangsphase. Danach muss das UKCA-Kennzeichen zwingend verwendet und die dazugehörenden Forderungen umgesetzt werden.
Falls ab dem 01.01.2021 jedoch zutreffende Änderungen am EU- oder UK-Recht wirksam werden, wird das UKCA-Kennzeichen unmittelbar auch vor dem 31.12.2021 für betroffene Produkte verpflichtend. Dies gilt gegebenenfalls auch umgekehrt für zwischenzeitliche Änderungen am UK-Recht. Die genannte Übergangszeit gilt sinngemäß auch für Produkte, die eine Bestätigung einer Notifizierten Stelle erfordern.