Wandsteckdosen
hanohiki / adobe
09.04.2020

Wichtige Information zu Zeichengenehmigungen von Steckdosen mit Shutter

Das VDE-Institut wurde von den Marktaufsichtsbehörden darauf aufmerksam gemacht, dass Steckdosen mit Shutter häufig auch als „kindersicher“, mit „Kinderschutz“ oder ähnlich beworben werden.

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Dr.-Ing. Klaus Kreß

Bei einem Unfall in einer Kindertagesstätte soll ein Kind beim Spielen mit einem zu Bastelzwecken verwendeten Pfeifenreiniger an aktive Teile einer VDE-zertifizierten Steckdose mit Shutter geraten sein. Besagte Steckdose wurde nach Aussage des Betreibers der Kindertagesstätte explizit wegen des angepriesenen „Kinderschutzes“ ausgewählt.

Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass die VDE-Zertifizierung einer Steckdose mit Shutter keinesfalls als Nachweis eines „Kinderschutzes“ oder Ähnlichem geeignet ist. Die Verwendung des VDE- Zertifizierungszeichens für eine Steckdose mit Shutter in Verbindung mit Begriffen wie „kindersicher“, „Kinderschutz“ oder Ähnlichem muss als irreführend eingestuft werden. Die fortgesetzte Verwendung des VDE-Zertifizierungszeichens in diesem Zusammenhang wird daher als missbräuchliche Benutzung des VDE-Zeichens gewertet und führt zum Entzug des VDE-Zeichens. Diesbezügliche Vorkommnisse wird das VDE-Institut ab dem 1. Juli 2020 nachverfolgen.

Wegen des beschriebenen ernsten Zwischenfalls hat sich unser Haus entschlossen, für sämtliche Neuzertifizierungen von Steckdosen mit Shutter (das gilt auch für Aktualisierungen bestehender Zertifikate) ab dem 1.Mai 2020 bis zur Inkraftsetzung der neuen Normausgabe den Abschnitt 10.5.1 der aktuellen Normentwürfe E DIN VDE 0620-1:2019-03 und E DIN VDE 0620-2-1:2019-05 zusätzlich anzuwenden. Dabei dürfen unter Verwendung der Lehre 13 sowohl über die Kontakteintrittslöcher als auch über alle weiteren im Einbauzustand zugänglichen Öffnungen der Steckdose keine spannungsführenden Teile berührbar sein.

Alle betroffenen VDE-Zeichengenehmigungsinhaber werden von uns angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert.

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