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03.09.2021 Kurzinformation

Überarbeitete Fassung der EU-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit

Die Europäische Kommission hat die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit überarbeitet, was auch unmittelbare Änderungen des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG) mit sich bringt. Durch die neue Fassung sollen Verbraucherrechte weiter gestärkt werden. Sie legt noch strengere Vorschriften für die Produktsicherheit fest, u.a. in den Bereichen Marktüberwachung und Rückrufe.

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Dr.-Ing. Klaus Kreß

Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit ist seit 2001 in Kraft und wird vom Produktsicherheitsgesetzt (ProdSG) in deutsches Recht umgesetzt. Sie garantiert, dass nur sichere Produkte auf dem EU-Binnenmarkt verkauft werden.

Mit der überarbeiteten Fassung reagiert die EU-Kommission auf das veränderte Kaufverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Im vergangenen Jahr wurde, auch begünstigt durch die COVID Pandemie, mehr denn je online eingekauft, in vielen Fällen neuartige technische Produkte. In der Pressemitteilung der Kommission heißt es:  

„Mit der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit werden Produktsicherheitsvorschriften für Online-Märkte eingeführt und die Risiken im Zusammenhang mit diesen neuen technischen Produkten, wie Cybersicherheitsrisiken, und beim Online-Shopping angegangen. Sie wird sicherstellen, dass alle Produkte, die EU-Verbraucher über Online-Marktplätze oder über das nächstgelegene Geschäft erreichen, sicher sind, unabhängig davon, ob sie von der EU oder von außerhalb stammen. Dank der neuen Verordnung werden Märkte ihren Pflichten nachkommen, damit keine gefährlichen Produkte an Verbraucher gelangen.“

Die neue vorgeschlagene EU-Produktsicherheits-Verordnung (Englisch: General Product Safety Regulation; GPSR) wird die Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit (Englisch: General Product Safety Directive; GPSD) ersetzen, um sich unter anderem mit Herausforderungen der Produktsicherheit, einschließlich Produkten mit neuen Technologien, zu befassen. Die GPSR verbessert weiterhin die Marktüberwachung gefährlicher Produkte in der EU und macht deren Rückrufe effektiver.

Mit der neuen Verordnung gelten Produkte bereits beim Anbieten auf Shopping-Plattformen als „in Verkehr“ gebracht und können von der Marktaufsicht belangt werden.

Die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen sollen für gebrauchte, reparierte, aufgearbeitete oder recycelte Produkte gelten, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit erneut in die Lieferkette gelangen.

VDE Zeichen als Synonym für geprüfte Produktsicherheit

Ein Produkt erfüllt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der EU-Produktsicherheits-Verordnung, wenn es im Hinblick auf die erfassten Risiken und Risikokategorien vorzugsweise mit einschlägigen europäischen Normen oder Teilen davon übereinstimmt. Die Prüfung auf Produktsicherheit nach diesen festgelegten Normen gehört zu den Kernaufgaben des VDE Instituts. Mit einer VDE Zertifizierung haben Hersteller die Gewissheit, dass ihr Produkt den aktuellen normativen und gesetzlichen Sicherheitsanforderungen sowie den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Die Prüfung der Produktsicherheit bildet die Grundlage für alle weiteren Prüfungen. Wir bieten u.a. auch Prüfungen im Bereich Cyber Security und Supply Chain Services an. Das VDE Institut ist somit Ihr Partner für sichere Produkte in Europa und weltweit. 

Aktuelles vom VDE Institut