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02.06.2021 Kurzinformation

Neue EU-Verordnung für Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt (EU 1245/2020)

Wichtige Information für Zeichengenehmigungsinhaber im Bereich VDE GS Zeichen, deren Zertifizierung Produkte mit Materialien im Lebensmittelkontakt betrifft:

Kontakt
Stephanie Werner

Im September 2020 hat die Europäische Union in Form der Verordnung (EU) Nr. 1245/2020 eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 veröffentlicht. Produkte, die Materialien und Gegenstände enthalten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen den allgemeinen Anforderungen entsprechen, die in der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) festgelegt sind. Bestehen diese Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, sind zusätzlich die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und 1245/2020 zu erfüllen.

Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1245/2020 am 23. September 2020 sind wir als VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut und GS-Stelle aufgefordert, die durch uns ausgestellten VDE GS Zeichengenehmigungen den neuen Anforderungen inhaltlich und prüftechnisch anzupassen.

Der VDE muss alle Zeichengenehmigungen, die aktuell unbefristet sind oder eine Gültigkeit über das Datum des 22. September 2022 hinaus haben, aufgrund der gesetzlichen Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und Nr. 1245/2020 überprüfen und ggf. auf den 22. September 2022 befristen.

Wichtiger Hinweis:

Produkte, die Materialien und Gegenstände aus Kunststoff beinhalten, die der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und 1245/2020 entsprechen und die vor dem 23. März 2021 erstmals in Verkehr gebracht wurden, dürfen noch bis zum 22. September 2022 in Verkehr gebracht werden und in Verkehr bleiben, bis die Bestände erschöpft sind.

Was bedeutet das nun für Sie als Inhaber einer gültigen VDE GS Zeichengenehmigung?

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VDE

Aus unserer Sicht gibt es drei mögliche Varianten.

Variante 1:

Ihre VDE GS Zeichengenehmigung hat eine Gültigkeit, die noch vor dem 22. September 2022 ausläuft und nicht verlängert werden soll:

  • In diesem Fall müssten Sie bzgl. Ihrer VDE Zeichengenehmigung nichts unternehmen. Beachten Sie aber den vorgenannten Hinweis bzgl. des Inverkehrbringens des Produktes

Variante 2:

Ihre VDE GS Zeichengenehmigung hat eine Gültigkeit, die zwar noch vor dem 22. September 2022 ausläuft, die Sie aber über diesen Zeitraum hinaus verlängern möchten:

  • In diesem Fall müssen Sie frühzeitig aktiv werden, um den Nachweis der Erfüllung der neuen Anforderungen zu erbringen.
  • Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
    a) Sie erteilen uns einen Auftrag zur Prüfung der relevanten Materialien. Diese Prüfung kann separat oder im Zusammenhang mit einer Produktprüfung beauftragt werden.
    b) Sie legen uns einen Prüfbericht einer akkreditierten Stelle vor.

Hinweis:

Herstellererklärungen für in Frage kommende Materialien dürfen wir nicht als Nachweis anerkennen.

Die Anforderungen der (EU) Nr. 10/2011 und deren Erweiterung durch die (EU) Nr. 2020/1245 werden bei Produktprüfungen im Rahmen einer VDE GS Zeichenprüfung ab sofort zugrunde gelegt.

Alle neuen VDE GS Zeichengenehmigungen können nur noch auf Basis der aktualisierten EU-Verordnung ausgestellt werden, so dass alle nach dem 22. März 2021 erworbenen VDE GS Zeichengenehmigungen den aktuell gültigen Anforderungen des LFGB mit Bezug auf Materialien und Gegenstände im Lebensmittelkontakt genügen.

Die Erfüllung dieser Anforderungen wird durch einen gesonderten Hinweis in der Zeichengenehmigung deutlich gemacht.

Ihnen als Hersteller entstehen durch die Änderungen der vorgenannten EU-Verordnung zusätzliche Aufwände.

Gerne unterstützen wir Sie bei den nötigen Schritten zur Anpassung bzw. Aktualisierung Ihrer Zeichengenehmigung.

Bei Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte Frau Stephanie Werner.

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