Die Ökodesign-Richtlinie, die bislang vorrangig Anforderungen an die Energieeffizienz von Produkten gestellt hat, wurde nun durch Regelungen zur Langlebigkeit der Produkte erweitert. Ziel ist es, dass Produkte eine längere Lebensdauer haben und damit die Menge an Elektroschrott signifikant reduziert wird sowie wertvolle Ressourcen und das Klima geschont werden.
„Reparieren statt wegschmeißen“ lautet die Devise und ist der Hintergedanke der neuen EU-Vorschriften. Alle Neugeräte müssen seit dem 1. März leichter reparierbar sein. Ersatz für unkritische Kleinteile wie beispielsweise Sprüharme, Dichtungen oder Besteckkörbe bei Geschirrspülern müssen, abhängig vom jeweiligen Produkt, sieben, acht oder zehn Jahre lang verfügbar sein (siehe dazu nachfolgende Tabelle), damit Verbraucher ihr defektes Gerät selbst reparieren können. Sollten umfangreichere Reparaturen nötig sein, die nicht „auf eigene Faust“ durchzuführen sind (wie z. B. der Austausch eines elektrischen Bauteils), muss unbedingt ein Experte zu Rate gezogen werden. Ziel der neuen Verordnung ist es nicht, dass Verbraucher elektrische Bauteile beziehen können und dadurch sich und andere gefährden.