Bisher war vorgesehen, dass das UKCA-Kennzeichen, zumindest auf der Verpackung bzw. dem Begleitpapier, bis zum 01.01.2022 verpflichtend sein sollte. Die Anbringung der UKCA-Kennzeichnung auf dem Produkt ist nach wie vor zum 01.01.2023 vorgesehen.
Die längere Übergangsfrist soll vor allem bei Produkten, die eine Konformitätsbewertung mit einer benannten Stelle benötigen, unterstützen. Hierbei kam es bislang zu erheblichen Verzögerungen.
Ältere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der britischen Regierung.