Brexit Motiv
psdesign1 / Fotolia
02.09.2021

Verlängerung der Übergangsfrist für Umstellung von CE auf UKCA

Am 24. August 2021 gab die Regierung des Vereinigten Königreiches bekannt, dass die Frist für das UKCA-Kennzeichen um ein Jahr, ab dem 1. Januar 2023, verschoben wird.

Kontakt
Dr.-Ing. Klaus Kreß

Bisher war vorgesehen, dass das UKCA-Kennzeichen, zumindest auf der Verpackung bzw. dem Begleitpapier, bis zum 01.01.2022 verpflichtend sein sollte. Die Anbringung der UKCA-Kennzeichnung auf dem Produkt ist nach wie vor zum 01.01.2023 vorgesehen.

Die längere Übergangsfrist soll vor allem bei Produkten, die eine Konformitätsbewertung mit einer benannten Stelle benötigen, unterstützen. Hierbei kam es bislang zu erheblichen Verzögerungen.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite der britischen Regierung.

Haftungsausschluss

Die vorliegenden Informationen entstammen Veröffentlichungen der britischen Regierung zum Brexit für deren Richtigkeit und Umsetzung wir keine Gewähr übernehmen können.

Aktuelles vom VDE Institut