Brexit und seine Folgen für CE-Kennzeichnung
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16.10.2020 Fachinformation

CE-Kennzeichnung – Was passiert nach dem Brexit?

Zum 31. Januar 2020 ist Großbritannien mit einem Austrittsabkommen aus der EU ausgetreten (Brexit). In diesem Zusammenhang war längere Zeit die Frage offen, was mit der CE- bzw. UKCA- Kennzeichnung („UK Conformity Assessed“) geschehen soll. 

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Thomas Baumann

Inzwischen ist bekannt geworden, dass in Großbritannien das UKCA-Kennzeichen ab dem 01.01.2021 verpflichtend sein wird. Es besteht jedoch eine Übergangszeit bis zum 31.12.2021, in der sowohl das CE-Kennzeichen als auch das UKCA-Kennzeichen in Großbritannien anerkannt werden.

Durch die neuen Regelungen ergeben sich einige Änderungen für Hersteller. Doch was genau bedeutet die Änderung für Sie als Verbraucher?

Elektrische oder elektronische Produkte, die entweder in der EU hergestellt oder vertrieben werden, haben weiterhin das Ihnen bekannte CE-Kennzeichen. Zusätzlich erhalten Produkte, die in Großbritannien hergestellt und vertrieben werden, das UKCA-Kennzeichen. Für Sie als Verbraucher bedeutet dies, dass Sie nun neben dem CE-Kennzeichen auch das UKCA-Kennzeichen als Herstellerhinweis auf dem Produkt finden.

Weiterhin empfehlen wir Ihnen, besonders auf Sicherheitszeichen von neutralen Prüfstellen zu achten wie das VDE Zeichen. Damit wird die entsprechende Sicherheit nicht nur bestätigt, sondern auch durch regelmäßige Kontrollen überwacht.
 

Vorabinformationen vom 26.11.2019

Bei einem „harten Brexit“ wird sich einiges ändern, auch im Bereich der Prüfung und Zertifizierung. Die CE-Kennzeichnung verliert ihre Gültigkeit in Großbritannien. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Herstellererklärung, in der der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte bescheinigt, dass das Produkt den Anforderungen der zutreffenden EU-Richtlinien und Verordnungen entspricht. Eine neutrale Prüfung und Zertifizierung durch eine dritte Stelle, wie dem VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut, wird dadurch jedoch nicht bestätigt.

Nach einem „No-Deal-Brexit“ und einer Übergangszeit, die von der britischen Regierung bestimmt wird, soll das so genannte UKCA-Kennzeichen der Ersatz der CE-Kennzeichnung in Großbritannien sein. Diese Kennzeichnung wird in der EU aber nicht anerkannt. Dementsprechend müssen Produkte, die sowohl in der UK als auch in der EU auf den Markt gebracht werden, beide Kennzeichnungen vorweisen – das CE-Kennzeichen und das UKCA-Kennzeichen.

Selbstverständlichen informieren wir Sie nach der endgültigen Brexit-Entscheidung, auf was Sie in Zukunft achten müssen. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, besonders auf Sicherheitszeichen von neutralen Prüfstellen zu achten, wie das VDE Zeichen. Damit wird die entsprechende Sicherheit nicht nur bestätigt, sondern auch durch regelmäßige Kontrollen überwacht.

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