Was ist eigentlich Elektroschrott?
Elektrogeräte, die defekt sind oder durch bessere/neue Geräte ersetzt werden, bezeichnet man umgangssprachlich als Elektro- bzw. Elektronikschrott. Darunter fallen auch einzelne Komponenten und Bauteile, wie z. B. Kabel. Betroffen sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme bzw. elektromagnetische Felder benötigen. Hierzu zählen zum Beispiel Fernseher, Computer, Toaster und Smartphones. Auch LEDs, Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zählen zu den Elektroaltgeräten. Außerdem gelten auch ausgediente Möbel oder Kleidungsstücke mit fest eingebauten elektrischen Bauteilen zum Elektroschrott.
Auch passive Endgeräte gelten als Elektro- oder Elektronikgeräte
Seit dem 1. Mai 2019 müssen sogenannte passive Endgeräte als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Passive Geräte sind gebrauchsfähige Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung bis zu 1500 Volt produziert worden sind. Dazu zählen alle Arten von Antennen und Adaptern, konfektionierte Kabel wie etwa Audiokabel, Kabeltrommeln, USB-Kabel, Verlängerungskabel, Buchsen sowie Mehrfachsteckdosen, sogenannte Hutschienen für die Elektroinstallation, Telefonbuchsen, Telefon- und Netzwerkdosen, Lichtschalter, Not-Aus-Schalter und Schmelzsicherungen.
Achten Sie im Zweifel immer auf die Gerätekennzeichnung mit der „durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern“, an der Sie erkennen, welche Geräte als Elektroschrott fachgerecht entsorgt werden müssen.