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22.01.2018 Fachinformation

Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums zur NIS-Richtlinie

Die weltweite Digitalisierung und Vernetzung führt dazu, dass Staat und der Gesellschaft immer stärker von IT-Systemen abhängig sind. In Deutschland gewährleistet das im Jahr 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz den Schutz solcher Computer und Anlagen. Doch Cyber-Sicherheit ist keine rein nationale Angelegenheit, sondern erfordert eine grenzüberschreitende Regelung.

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Prof. Dr. jur. Dennis-Kenji Kipker

Zur Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Cyber-Sicherheit in Europa haben das Europäische Parlament und der Rat am 6. Juli 2016 die Richtlinie 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der IT-Sicherheit zu stärken und das Sicherheitsniveau europaweit zu erhöhen beziehungsweise anzugleichen. Das Bundesinnenminsterium (BMI) hat daraufhin, in nationaler Umsetzung der europäischen NIS-Richtlinie, im Dezember 2016 einen entsprechenden Referentenentwurf veröffentlicht. Aus dem geplanten Umsetzungsgesetz geht hervor, dass sich zumindest für die technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie für die Meldepflichten keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem ursprünglichen IT-Sicherheitsgesetz ergeben.