Entscheidend sind dabei vor allem die Einhaltung eines Mindestsicherheitsstandards für IT-Sicherheit und die Pflicht zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Ungeklärt blieb dabei jedoch, wann ein Unternehmen als Kritische Infrastruktur anzusehen ist. Dies soll sich nun nach dem vom BMI veröffentlichten Referentenentwurf zur BSI-Kritis-Verordnung bestimmen. Die Verordnung nennt verschiedene Kriterien und stellt vor allem auf branchenspezifische Schwellenwerte ab, anhand derer Unternehmen prüfen können, ob sie in den Anwendungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen und damit an dessen Regelungen gebunden sind.
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