Illustration eines DNA-Strangs
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20.11.2020 Fachinformation

Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG)


Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem DVPMG eine Reihe neuer Maßnahmen, die noch in dieser Legislaturperiode zur Umsetzung kommen sollen. Ziel ist eine weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Damit einher gehen eine weitere Ausbaustufe der Telematikinfrastruktur sowie die Erweiterung der Erstattungsmöglichkeiten für digitale Anwendungen. Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl neuer Reglungen vor: 

Telematikinfrastruktur 

Das BMG plant, die Telematikinfrastruktur und die korrespondierenden Dienste insgesamt weiterzuentwickeln. So werden mit Heil- und Hilfsmittelerbringern, Erbringern von Soziotherapie sowie zahnmedizinische Laboren weitere Gesundheitsberufe an die Telematikinfrastruktur angebunden. Die Anbindung soll perspektivisch verpflichtend sein, um eine flächendeckende Nutzung der Dienste zu gewährleisten. 

Die elektronische Gesundheitskarte wird auch bei Leistungserbringern kontaktlos verwendbar sein und dient dann ausschließlich als Versicherungsnachweis. Die Datenspeicherfunktion entfällt. Notfalldaten und Medikationsplan liegen dann ausschließlich in der elektronischen Patientenakte (ePA) vor. Diese Änderung geht einher mit der Vergabe digitaler Identitäten sowohl für Versicherte als auch für Leistungserbringer. Die digitalen Identitäten dienen der Authentifizierung beispielsweise für Videosprechstunden. 

Mit Hilfe der digitalen Identitäten sollen Versicherte in Zukunft Rezepte in der Apotheke abrufen und einlösen können. Dies soll sogar im europäischen Ausland ermöglicht werden. Das BMG plant in diesem Zusammenhang, eine nationale E-Health-Kontaktstelle bis spätestens 2023 aufzubauen. Mit deren Hilfe soll ermöglicht werden, dass Versicherte ihre Gesundheitsdaten auch bei Behandlungen im EU-Ausland zur Verfügung stellen können.     

Die Möglichkeiten für elektronische Verordnungen werden erweitert. Dies betrifft die Bereiche häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Sozialtherapie, Heil- und Hilfsmittel, Betäubungsmittel und andere verschreibungspflichtige Arzneimittel. Überdies werden Versicherte in Zukunft die Möglichkeit haben, begleitende Rezeptinformationen in die ePA einzustellen und im Sinne einer Medikationshistorie zu nutzen. 

Das BMG möchte die Telemedizin insgesamt ausbauen und attraktiver machen. So soll es in Zukunft möglich sein, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Teil einer ausschließlichen Fernbehandlung ausgestellt werden können. Heilmittelerbringer und Hebammen sollen Videobehandlungen durchführen können und die Vermittlung telemedizinischer Leistungen und Präsenz-Arztterminen sollen verknüpft werden.    

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) jetzt auch in der Pflege (DiPA) 

Die erst kürzlich eingeführten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden ausgebaut und mit der ePA verknüpft. Versicherte haben dann die Möglichkeit Daten aus DiGA in ihre ePA zu überführen. Der Vergütungsumfang wird erweitert, da auch DiGA vermittelte Leistungen von Hebammen und Heilmittelerbringern erstattungsfähig werden sollen. Das DiGA-Verfahren wird mit Blick auf die Erprobungszeitregelungen, die Dokumentation von Veränderungen nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis und den Nachweis der Informationssicherheit erweitert.        

Eine erhebliche Erweiterung der Erstattungsfähigkeit digitaler Anwendungen sind die DiPA – Digitale Pflegeanwendungen. Analog zu den DiGA sollen DiPA von Pflegebedürftigen auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings positiv zu beeinflussen. Dazu schafft das BMG analog zur Vorgehensweise bei den DiGA ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein DiPA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).  

Digitale Vernetzung und Kompetenz 

Das BMG plant unterschiedliche Maßnahmen, um die digitale Vernetzung und Kompetenz in Deutschland voranzubringen. So soll die Datenbasis des Nationalen Gesundheitsportals auf eine breitere Basis gestellt werden. Dies geht einher mit der Verknüpfung und Nutzung unterschiedlicher Datenquellen, etwa aus der vertragsärztlichen Versorgung über die kassenärztlichen Vereinigungen. Versicherte können zukünftig auch über die ePA und das E-Rezept Gesundheitsinformationen auf dem Nationalen Gesundheitsportal abrufen. Zudem ist geplant, das Interoperabilitätsverzeichnis der gematik zu einer Wissensplattform weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet auch Fragen der Standardisierung und die Ausarbeitung entsprechender Profile und Leitfäden.        

Das DVPMG liegt als Referentenentwurf zur weiteren Abstimmung vor. 

 


Kontakt
Dr. Cord Schlötelburg