23.05.2005 Seite

Welchen Querschnitt muss ein metallener Leiter für den Äußeren Blitzschutz mindestens haben?

Dies wird in der Blitzschutz-Vornorm VDE V 0185 festgelegt:

Fangeinrichtungen/Ableitungen: Kupfer, Aluminium oder verzinkter Stahl rund 8 mm Durchmesser Erdungsanlage: Stahl verzinkt oder Edelstahl rund 10 mm Durchmesser oder flach 30 mm x 3,5 mm

Darf der Querschnitt des Leiters, der an der Ableitung angeschlossen und in die Erde geführt wird, kleiner sein als dieser?

Dies wird in der Blitzschutz-Vornorm VDE V 0185 festgelegt:

Als Erdeinführungsstange wird i.d.R. verzinkter Stahl rund 16 mm Durchmesser, Edelstahl rund 10 mm Durchmesser oder flach 30 mm x 3,5 mm verwendet.

Querschnitte für die Erdungsanlage siehe oben

Wichtig: Die genannten Mindestquerschnitte müssen eingehalten werden!

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