Mit dem Herbert-Kind-Preis werden hervorragende Studienleistungen auf dem Gebiet der elektrischen Energietechnik jährlich ausgezeichnet. Der mit einem Stipendium in Höhe von 8.000 Euro verbundene Preis wird für die internationale Weiterbildung junger StudentInnen im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes verwendet.
Wie bewerbe ich mich?
Die Bewerbung kann sowohl von Studierenden nach Abschluss des Vordiploms als auch von Dritten z. B. einem betreuenden Professor eingereicht werden.
Das formlose Schreiben z. B. per E-Mail muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname, Anschrift
- Hochschule, Studiengang, Jahr des Studienbeginns, Datum und Note des Vordiploms
- weiteres Engagement an der Hochschule oder in Verbänden, Organisationen etc.
- falls vorhanden: Thema der Diplomarbeit, Datum und Note des Diploms
Die bisherigen Herbert-Kind-Preisträger sind von einer erneuten Bewerbung ausgeschlossen.
Wie wird meine Bewerbung beurteilt?
Die Preisprüfer erstellen eine Bewertung und teilen diese den Bewerbern mit. Die zehn Bestplatzierten werden aufgefordert, weitere Unterlagen wie z. B. Stellungnahmen betreuender Professoren, vorläufiger Plan des Auslandsaufenthaltes nachzureichen. Auf dieser Basis werden die herausragende fachliche Befähigung und besondere persönliche Eignung für den Ingenieurberuf und einen Auslandsaufenthalt beurteilt.
Welche Termine müssen beachtet werden?
- Schlusstermins für Bewerbungen
Der Aufruf zur Bewerbung wird jährlich in der VDE-Mitgliederzeitschrift dialog, in der ETG-Mitgliederinformation, in der etz, im Internet sowie in verschiedenen anderen VDE-Publikationen veröffentlicht unter Angabe des Schlusstermins für Bewerbungen.
Das persönliche Bewerbungsschreiben bzw. die Vorschläge möglicher KandidatInnen müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der ETG-Geschäftsstelle eingegangen sein.
- 6 Wochen später
sind weitere Unterlagen vorzulegen. Dazu werden nach einer ersten Bewertung die 10 bestplatzierten Bewerber aufgefordert.
- Mitte des Jahres
entscheiden die ETG-Gremien über den/die PreisträgerIn.
- Den Zeitraum des Auslandsaufenthalts
legt der Preisträger/die Preisträgerin in Absprache mit der ETG fest.
- Bei einem VDE- oder ETG-Kongress
erfolgt die feierliche Preisverleihung im Anschluss an den Auslandsaufenthalt.