Beschleunigte Inbetriebsetzung von Erzeugungsanlagen bis 500 kW
VDE FNN
20.03.2024

Vereinfachte Zertifizierung von Erzeugungsanlagen kommt – jetzt gut vorbereiten

Beim Systemumbau kommt es immer mehr auf Schnelligkeit an. Ein wichtiger Baustein dafür: die geplante vereinfachte Zertifizierung von Erzeugungsanlagen bis 500 kW installierter Leistung. VDE FNN hat für alle betroffenen Stakeholder, ob Anlagenbetreiber, Zertifizierer oder Netzbetreiber, eine Anwendungshilfe für den konkreten Umgang mit den kommenden Verordnungen für die Vereinfachung erstellt. Damit können sich Anwender frühzeitig auf die künftigen Anschlussprozesse vorbereiten.

In Zeiten von Beschleunigung ist es entscheidend, den Überblick zu behalten. Das gilt vor allem bei Änderungen und Neuerungen im Ordnungsrahmen – insbesondere dann, wenn diese zur Vereinfachung beitragen. Mit der „Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV-Änderungsverordnung, Bundesratsdrucksache 456/23)“ plant die Bundesregierung, den Nachweis der elektrotechnischen Eigenschaften von Erzeugungsanlagen bis zu 500 kW installierter Leistung und bis zu 270 kW Einspeiseleistung zu vereinfachen. Konkret heißt dies für die betroffenen Anlagen, dass diese ohne Anlagenzertifikat ans Netz gehen dürfen. Während dies bislang nur für die Niederspannung gilt, sollen davon künftig Erzeugungsanlagen in allen Spannungsebenen profitieren, ebenso Speicher. Damit sollen sich der Aufwand und die Kosten für die Zertifizierung verringern.  

Orientierung für die künftige vereinfachte Zertifizierung 

VDE FNN hat mit seinem Hinweis „​​Vereinfachter Anschluss und Nachweis von Erzeugungsanlagen und Speichern mit Netzanschluss in der Mittel- und Hochspannung​“ eine strukturierte Anwendungshilfe geschaffen, die eine Orientierung über die geplanten Änderungen im Ordnungsrahmen bietet. Die Highlights: 

  • Einordnung der technischen und grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die vereinfachte Zertifizierung 
  • Übersicht zur Umsetzung der technischen Anforderungen und Nachweise 
  • Zeitliche Einordnung in der Übergangsphase bis zur Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TARs), welche die Möglichkeit der vereinfachten Zertifizierung aufnehmen werden
  • Beispiele, in denen die Vereinfachungen Anwendung finden 

Anforderungen an Systemstabilität zu erfüllen  

Der VDE FNN Hinweis ist zusammen mit der TAR Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105:2018-11) und TAR Mittelspannung (VDE-AR-N 4110:2023-09) anzuwenden. Denn neben der vereinfachten Zertifizierung müssen die betroffenen Anlagen für die Systemstabilität essenzielle Anforderungen erfüllen. Dies betrifft insbesondere die Vorgaben zur Systemstabilität für Anlagen mit Anschluss in der Mittelspannung. Basis dieser Vorgaben ist die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV). Zu beachten ist, dass die aktuell gültigen TARs die vereinfachte Zertifizierung nicht enthalten. Diese soll mit der Vorlage der TAR-Novellen 2025 integriert werden. Deshalb ist für die Zeit bis dahin der neue Hinweis entscheidend. 

NELEV-Änderungsverordnung und EAAV gültig, wenn Solarpaket I in Kraft 

Der VDE FNN Hinweis wurde auf Basis der NELEV-Änderungsverordnung und des Referentenentwurfs der EAAV erstellt. Die Inbetriebnahme von Anlagen im genannten Leistungssegment auf Basis des VDE FNN NELEV-Hinweises darf erst nach Inkrafttreten der NELEV-Änderungsverordnung und der EAAV erfolgen. Beide Rechtsverordnungen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des VDE FNN Hinweises noch nicht in Kraft. Sie werden erst gültig, wenn das sogenannte Solarpaket I („Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, Bundestagsdrucksache 20/8657) in Kraft getreten ist.  

Mit seiner Veröffentlichung vor Inkrafttreten der beiden NELEV-Änderungsverordnungen und der EAAV ermöglicht der VDE FNN Hinweis allen Stakeholdern, sich frühzeitig auf die Änderungen und das neue Verfahren vorbereiten zu können