Die Verordnung regelt u.a. verschiedene Aspekte im Lebenszyklus von Batterien:
a) Kennzeichnung: Alle Batterien müssen entsprechend ihrer Art gekennzeichnet werden, um eine einfache Identifizierung und Sortierung für das Recycling zu ermöglichen. Es gibt verschiedene Symbole, die den Batterietyp und umweltrelevante Hinweise anzeigen.
b) Rücknahmepflicht: Verkäufer von Batterien sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien kostenlos zurückzunehmen, unabhängig davon, ob sie dieselbe Art von Batterien verkaufen. Dies soll sicherstellen, dass alte Batterien fachgerecht entsorgt werden.
c) Recyclingquoten: Die Verordnung legt spezifische Recyclingquoten fest, die die Sammelmenge von Altbatterien in Bezug auf die verkauften Neubatterien festlegen. Hersteller und Vertreiber müssen sicherstellen, dass diese Quoten eingehalten werden.
d) Verbot bestimmter Stoffe: Die Batterieverordnung schränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Batterien ein, um ihre potenziellen schädlichen Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
Die Batterieverordnung ist ein bedeutendes Instrument, um den Umweltschutz im Zusammenhang mit Batterien und Akkumulatoren zu verbessern. Sie trägt dazu bei, die Umweltbelastung zu verringern, wertvolle Ressourcen zu erhalten und die Gesundheit von Menschen und Natur zu schützen. Als Verbraucher können wir unseren Teil dazu beitragen, indem wir gebrauchte Batterien ordnungsgemäß entsorgen und umweltfreundliche Alternativen wie wiederaufladbare Batterien oder Akkus nutzen.